Basisrente
Basisrente
Was ist eine Basisrentenversicherung?
Bei der Basisrentenversicherung, auch Rürup-Rente genannt, handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit diesem Produkt haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Basisrente muss verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen.
- Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden.
- Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres und nicht nach dem 85. Lebensjahr erfolgen.
- Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Welche Vorteile bietet die Basisrente?
Die Basisrente garantiert im Alter ein zusätzliches Monatseinkommen, das lebenslang gezahlt wird, egal, wie alt der Versicherte wird. Das Versicherungsunternehmen übernimmt das nicht vorhersehbare „Langlebigkeitsrisiko“, also das Risiko, wie lange der Kunde lebt und Rente erhält.
Die Rentenzahlung endet mit dem Tod des Versicherten. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz für die Absicherung des Ehepartners und der Kinder vereinbart werden. Eine zusätzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden.
Die Basisrente passt sich dem persönlichen Bedarf flexibel an. So können die Beiträge monatlich, vierteil-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden. Möglich sind Extrazahlungen. Es gibt keinen Mindestbeitrag. Je nach finanzieller Lage kann der Kunde die Höhe der Einzahlungen bestimmen.
Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Seit diesem Jahr 2023 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig – bei Singles maximal 26.528 Euro, bei Verheirateten 53.056 Euro.
Steuerlich betrachtet handelt es sich bei der Rürrup-Rente um die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung".
Das bedeutet, dass die Rente zum Auszahlungszeitpunkt mit dem dann individuellen Steuersatz versteuert werden muss.
Varianten
Die Basisrente mit und ohne Todesfallleistung
Basisrenten eignen sich grundsätzlich für alle Personen, die den Sonderausgaben-Abzug nutzen können. Ab Rentenbeginn wird die Rente lebenslang monatlich ausgezahlt.
Wer Angehörige für den Todesfall absichern will, hat verschiedene Möglichkeiten. Die Leistung kann fällig werden, wenn der Versicherte bereits vor Rentenbeginn stirbt oder im Todesfall während des Rentenbezuges. Wenn keine Vereinbarungen getroffen wurden, wird bei Tod keine Leistung fällig.
Die Basisrente mit Investmentfonds
Diese Versicherung ist speziell für Vorsorgesparer gedacht, die bei der Kapitalanlage ein höheres Risiko eingehen wollen. Die Anlage erfolgt in der Regel vollständig in Investmentfonds entsprechend der vom Kunden gewählten Anlagestrategie. Vor dem erstmaligen Rentenbezug wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.
Bei diesem Produkt ist zu beachten, dass die Höhe der späteren Rente von der Wertentwicklung der Fonds beziehungsweise von der Börsenentwicklung abhängt. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrages dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Die Sofortrente
Wie bei der klassischen privaten Rentenversicherung gibt es auch bei der Basisrente die Produktvariante „Sofortrente“. Sie eignet sich für rentennahe Jahrgänge, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Bei der Sofortrente zahlt der Kunde einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt.
Zusatzbausteine
Auf Wunsch kann die Basisrente mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombiniert werden, die wichtige Lebensrisiken absichern.
Für den Todesfall bietet sich die Vereinbarung einer Rente für Hinterbliebene Ehegatten und Kinder an. Andere Personen können in den Schutz nicht eingeschlossen werden. Die Vereinbarung des Hinterbliebenenbausteins ist auch nachträglich noch möglich etwa bei Heirat und/oder dann, wenn sich Nachwuchs einstellt.
Auf Wunsch kann eine zusätzliche Risikolebensversicherung angehängt werden, aus der die Angehörigen eine einmalige Kapitalleistung erhalten.
Die zusätzliche Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge ist ebenfalls möglich. Folgende Leistungen können vereinbart werden:
- die Befreiung von weiterer Beitragszahlung bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente sowie
- eine Berufsunfähigkeitsrente bis maximal zur Höhe der Altersrente.
Zu beachten ist: Damit der Versicherungsbeitrag steuerlich abzugsfähig bleibt, darf der Beitrag für die in den Vertrag eingeschlossenen Zusatzbausteine zusammen nicht mehr als 49,99 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen. Die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller Höhe, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung.
Was beim Abschluss einer Basisrentenversicherung zu beachten ist
- Bei der Basisrente muss kein Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden: Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist ein entsprechendes Formular im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszufüllen und beim Finanzamt einzureichen.
- Beim Abschluss einer Basisrente ist normalerweise keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder/und einem Hinterbliebenenschutz kombiniert wird. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Gesundheitsfragen präzise und umfassend beantwortet werden.
- Wichtig ist die sorgfältige Durchsicht des „Kleingedruckten“. Es gibt Auskunft über alle Details des Vertrages und über Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien.
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