Automatenversicherung

Versichertes Risiko:

Einzelne Automaten aller Art, insbesondere Lebensmittel-, Getränke- und Warenautomaten sowie Spielautomaten und Unterhaltungsautomaten.

 

Zielgruppen:

Gewerbliche und öffentliche Aufsteller, z.B.

 

  • Dienstleistungsunternehmen
  • Einzelhandelsunternehmen
  • Industrieunternehmen
  • Lebensmittelhändler
  • Kreditinstitute
  • Verwaltungen
  • Spielhallen

 

Versicherungsumfang:

Verlust oder Beschädigung, entstanden am Aufstellungsort, während des Transportes zum Ausstellungsort und zur Umstellung, Reparatur und Einlagerung durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Naturereignisse aller Art, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung, Sachbeschädigung durch Dritte, betriebsfremde Personen oder durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers sowie Unterschlagung (jedoch ohne Waren- und Geldinhalt) durch betriebsfremde Personen.

 

Versicherungswert:

Als Versicherungswert des einzelnen Automaten und seines Zubehörs gilt der allgemein gültige Wiederbeschaffungspreis (Neuwert).

Versicherungswert für den Waren- und Geldinhalt eines Warenautomaten ist der Verkaufspreis der Ware, die der Automat insgesamt aufzunehmen bestimmt ist, zuzüglich etwa der der Ware beigegebenen Wechselgeldes.

 

Berechnungsgrundlage:

  • Indoor- bzw. Outdoor-Automaten
  • Art der Warenprodukte
  • Neuwert der Automaten inklusive Waren und Wechselgeld
  • Versicherungsort
  • Sicherungsmaßnahmen

Bei mehreren Automaten räumen wir Ihnen einen zusätzlichen Mengennachlass ein.

 

Beitragssätze:

  • Mindestbeitrag: 300,00 EUR
  • Beitragssatz Indoor-Automaten:    2% vom Neuwert inklusive Waren (Snacks/Getränke) und Bargeld
  • Beitragssatz Outdoor-Automaten: 3% vom Neuwert inklusive Waren (Snacks/Getränke) und Bargeld
  • Beitragssatz Outdoor-Automaten: 6% vom Neuwert inklusive Waren (Vapes/Shsiha/E-Zig,) und Bargeld
  • Beitragssatz Indoor-Spielautomaten: 2,5% vom Neuwert inklusive Bargeld (500 EUR Selbstbeteiligung)
    *alle Beiträge zzgl. Versicherungssteuer von zzt. 19%

 

Selbstbeteiligung:

Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 EUR je Schadenereignis.

 

Vertragsdauer:

Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer dreimonatigen Frist gekündigt wird. 
Bei Außerbetriebssetzung oder Geschäftsaufgabe wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Geltungsbereich:

Die Versicherung gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Notwendige Reparatur- oder Wartungsaufenthalte sowie die dazu notwendigen Transporte innerhalb der Staaten der europäischen Union sind ebenfalls mitversichert.