Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Als Gewerbetreibender oder Betriebsinhaber tragen Sie ein hohes Risiko. Denn Sie haften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Selbst eventuelles Fehlverhalten Ihrer Angestellten müssen Sie sich persönlich zurechnen lassen.

Zuverlässigen Schutz bietet Ihnen die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, die auch die Haftpflicht für die Herstellung und Lieferung von Produkten beinhaltet.

 

Ihre Vorteile auf einem Blick

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Kostenübernahme bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Erweiterbar auf spezielle Produktvermögensschäden

 

Versichertes Risiko

Versichert ist  - nach Umfang des Vertrages - die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.

 

Zielgruppe

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für jeden Gewerbetreibenden wichtig.

Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter sowie für sämtliche Betriebsangehörige des versicherten Betriebes. Für Produktionsunternehmen und weltweit tätige Handelsunternehmen kann die Erweiterung auf spezielle Produktvermögensschäden wichtig sein.

 

Versicherungsumfang

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und allgemeine Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung mitversichert. Der Leistungsumfang der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter:

  • aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung Ihrer gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung Ihrer fehlerhaften Erzeugnisse
  • für Kosten für Aus- und Einbau Ihrer mangelhaften Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen durch Fehler der von Ihnen gelieferten, montierten oder gewarteten Maschinen

 

Entschädigungshöhe

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

 

Deckungssummen

Die Höhe der zu wählenden Deckungssummen richtet sich nach Ihrem speziellen Risiko. Dabei sollte jedoch bei der Personenschadendeckungssumme insbesondere berücksichtigt werden, dass sich die Schadenersatzansprüche nicht nur auf Schmerzensgelder beschränken. Viel höhere Beträge fallen an für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten sowie sonstige vermehrte Bedürfnisse.
Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung kann eine heute zu niedrig gewählte Deckungssumme dazu führen, dass diese bei einem z.B. in fünf Jahren gemeldeten Schaden nicht mehr ausreicht.
Bei der Sachschadendeckungssumme sollten die Nachbarschaft hinsichtlich der Möglichkeit von übergreifenden Feuerschäden und mögliche angemietete Räume/ Gebäude in die Überlegungen zur Festlegung der Höhe einfließen.

 

Örtlicher Geltungsbereich

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands auf Antrag ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr Liefern lassen ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.

 

Ausschlüsse

Neben den allgemeinen Ausschlüssen der Haftpflichtversicherung gibt es noch betriebspezifische, nicht versicherte Risiken. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind.