Softwareversicherung
Schäden an elektronischen Anlagen können zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen führen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um vieles teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Software-Versicherung übernimmt alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, die durch Sachschäden an EDV-Anlagen, an Datenträgern, durch Bedienungsfehler, Blitzeinwirkung etc. verloren gehen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Entschädigung wird auch geleistet bei Veränderung oder Verlust von Daten durch:
- Störung oder Ausfall der eigenen Datenverarbeitungsanlage
- Vorsätzliche Programm- oder Datenänderung durch Dritte
- Über- oder Unterspannung
Zielgruppe
Sowohl Betreiber als auch für Eigentümer elektronischer Anlagen.
Versicherte Sachen
Versichert sind Daten und Programme, zum Beispiel Daten aus Dateien/Datenbanken, Standardprogramme, individuell hergestellte Programme. Mitversichert sind auch die auswechselbaren Datenträger, auf denen Sie die Daten gespeichert haben, zum Beispiel Magnetwechselplatten, Magnetbänder, Disketten.
Was ist nicht versichert?
- Daten und Programme, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (zum Beispiel Raubkopien)
- Nicht betriebsfertige oder nicht lauffähige Programme
- Daten und Programme, die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden
- Veränderungen oder Verluste versicherter Daten oder Programme durch Daten oder Programme, die Schadenfunktionen enthalten und Löschen, Überschreiben oder sonstige Veränderungen an versicherten Daten und Programmen bewirken oder deren Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit negativ beeinflussen, wie zum Beispiel durch Computerviren, Würmer, Trojanische Pferde.
Versicherte Gefahren und Schäden
Schäden an elektronischen Anlagen können zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen führen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um vieles teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Die Software-Versicherung übernimmt alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, die durch Sachschäden an EDV-Anlagen, an Datenträgern oder infolge einer Blitzeinwirkung verloren gehen. Entschädigung wird auch dann geleistet, wenn eine nachteilige Veränderung oder ein Verlust der Daten oder Programme eingetreten ist durch:
- Störung oder Ausfall der eigenen Datenverarbeitungsanlage, der eigenen Datenfernübertragungseinrichtungen und -leitungen, der Stromversorgung oder der Klimaanlage
- Bedienungsfehler (zum Beispiel falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe)
- vorsätzliche Programm- oder Datenänderung durch Dritte in schädigender Absicht, soweit nicht durch Daten oder Programme mit Schadensfunktionen bewirkt
- Über- oder Unterspannung
- elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung
- höhere Gewalt
Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Sie innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke. Für Sicherungsdaten/-träger besteht zusätzlich Versicherungsschutz in deren Auslagerungsstätten sowie auf den Verbindungswegen.
Versicherungssumme
Aus den Wiederbeschaffungs- bzw. Wiedereingabekosten der Daten, Programme und Datenträger.
Entschädigungsleistung
Die Software-Versicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern.