Carrierversicherung

Versichertes Risiko:

Gesetzliche/Vertragliche Haftung aus entgeltlichen Beförderungsaufträgen des gewerblichen Güterkraftverkehrs – Güter aller Art – mit Kraftfahrzeugen innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches

Folgende Güter sind nur auf Anfrage versicherbar:

Güter in Tank-, Thermo- und Silofahrzeugen, Gefahrgut, Güter auf offenen Fahrzeugen (z.B. Kippfahrzeuge, KFZ- Transporter) , Tabakwaren, Tier- und Pflanzentransporte, kunst- und Wertsachen aller Art

Nicht versichert werden spezielle Werttransportunternehmen, Umzugsgut-, Schwergut- und Großraumunternehmen.

 

Zielgruppen:

Frachtführer, die im Auftrag eines Verladers, der Bahn, eines Spediteurs oder anderer Frachtführer gegen Entgelt befördern.

 

Versicherungsumfang:

Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche nach Maßgabe des HGB oder CMR; bei innerstaatlichem Straßengüterverkehr innerhalb der Europäischen Union (Kabotageverkehr) nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.

Die Höchsthaftungssummen betragen je Schadenereignis:

für Güter- und Güterfolgeschäden                             1.000.000 EUR

für reine Vermögensschäden                                        100.000 EUR

für Nachnahmeversehen                                                 25.000 EUR

für Bergungs- Beseitigungs- und                             

Vernichtungskosten                                                       25.000 EUR

 

Versicherungswert:

Als Ersatzwert gilt bei den einzelnen Gütern der vom Auftragsgeber des Versicherungsnehmers nachzuweisende Rechnungswert.

Bei Gütern, die keinen Rechnungswert haben oder nicht Handelsgut sind, ist im Schadenfalle der Zeitwert zu ersetzen.