Die Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare oder transportable Geräte
Die Gefahren für mobile Geräte sind so vielseitig wie ihre Einsatzmöglichkeiten. Fahrbare und transportable Geräte haben den Vorteil, dass sie an vielen Orten einsetzbar sind. Die Mobilität hat aber auch ihre Schattenseite: Sie birgt eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken.
Zielgruppe
Betreiber der Sachen als auch Eigentümer, z.B. Leasinggeber, Vermieter.
Versicherte Sachen
Versichert sind fahrbare oder transportable Geräte, z.B.:
- Betonmischanlagen- und Pumpen, Transportmischer
- Turmdrehkräne, Mobil- und Autokräne
- Gabelstapler, Muldenkipper
- Förderanlagen, Silos
- Planierraupen, Bagger, Ketten- und Radlader
- Rüttelgeräte, Straßenfertiger, Walzen
- Stahlrohr- und Spezialgerüste, Stahlschalungen
- Vermessungs- Werkstatt-, Prüf- und Sicherungsanlagen etc.
Folgende Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern oder Personen dienen
- Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte
- Einrichtungen von Baubüros, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazinen, Labors und Gerätewagen
- Eigentum von Arbeitnehmern
- Hilfs- und Betriebsstoffe, z.B. Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen und Einsätze, Kontaktmassen, Katalysatoren, Kühl-, Reinigungs- und Schmiermittel sowie Öle
- Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen
Versicherte Gefahren und Schäden
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden während des Transportes (ausgenommen Seetransporte), während des Verladevorgangs, während der Montage oder Demontage und während des Betriebs durch:
- Menschliche Ursachen, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Produktfehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Technische Störungen, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten, Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Sturm, Frost, Eisgang
- Brand, Blitzschlag und Explosion, gilt nicht für Baubüros, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen
Auf Antrag wird Entschädigung geleistet für Schäden:
- Bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage
- Durch Versaufen oder Verschlammen infolge der besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen
- Bei Abhandenkommen versicherter selbstfahrender Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
Ausschlüsse
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert Schäden durch:
- normale- und vorzeitige Abnutzung
- Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren
- zwangsläufige, sich dauernd wiederholende, von außen einwirkende Einflüsse des bestimmungsgemäßen Einsatzes
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.
Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands, auf Wunsch nur auf dem Betriebsgrundstück bzw. dem Einsatzort.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist zu bilden aus dem jeweils gültigen Listenpreis (Neuwert) der versicherten Sache zzgl. der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben hierbei unberücksichtigt.
Entschädigungsleistung
Erstattet werden die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung. Hierunter fallen Kosten für Ersatzteile einschließlich der Frachtkosten, Kosten für Reparaturlöhne einschließlich Zuschläge für Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeiten, De- und Remontagekosten sowie Kosten für das Aufräumen und Dekontaminieren der versicherten Sachen. Bei Totalschäden erhalten Sie den Wert des Gerätes unmittelbar vor Schadeneintritt.