Hausverwalter
Hausverwalter
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Am 1. August 2018 traten das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz wird für „Wohnimmobilienverwalter“, dazu gehören Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte), erstmals eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Daher ist es für Verwalter ratsam, die Versicherung dahingehend zu prüfen, ob diese den Anforderungen der Erlaubnisbehörde entspricht. Das Deckungskonzept der ERGO bietet neben den gesetzlichen Mindestanforderungen folgenden zusätzlichen Versicherungsschutz:
Mitversicherte Tätigkeiten
- Rechtsdienstleistungen gemäß § 5 Abs. 1 RDG
- Vermittlung von Mietverträgen und Entgegennahme von Mietkautionen
- Erstellen von Kostenbestätigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG)
- Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter und Vertretung des Ersatzzustellungsvertreters (§ 45 Abs. 2 WoEigG)
- Rechtliche Beratung der Mieter und Wohnungseigentümer
- Tarif- und Energiepreisvergleich (Energiepreisoptimierung)
- Betreuung von Bauvorhaben auf rechtlichem und finanziellem Gebiet bis zu einer jährlichen Bausumme von 100.000 Euro
Ebenfalls sind folgende Deckungserweiterungen kostenlos mitversichert:
- Ansprüche wegen Löschen und Blockieren von Daten
- Erstattung auferlegter Prozesskosten (§ 49 Abs. 2 WoEigG)
- Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verletzung von Rechten zum Schutz vor Diskriminierung
- Internetnutzung inkl. Kostenschutz bei Ansprüchen auf Widerruf und Unterlassung
- Befriedigung und Freistellung von materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen wegen Datenschutzverstößen
- Ansprüche wegen Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen und vereinbarte Vertragsstrafen
- Vermögensschäden wegen Betriebsstillstand
- Kosten für die Erneuerung einer Schließanlage bis 50.000 EUR
- Ansprüche wegen Verletzung von Geldwäschegesetze bis 100.000 EUR
- Ansprüche wegen behaupteter Wettbewerbsverstöß bis 100.000 EUR
- Eigenschäden durch fahrlässige Verstöße von Mitarbeitern bis 100.000 EUR (1.000 EUR SB)
- Kosten zur Vermeidung oder Minderung von Reputationsschäden bis 100.000 EUR (1.000 EUR SB)
- Versicherungsschutz für Kollegen bei Vertretung und Verzicht auf die Geltendmachung des Regresses
- Versicherungsschutz für Tätigkeiten innerhalb von Kooperationen (Netzwerken)
- Unbegrenzte Nachhaftung in allen versicherten Bereichen
- Übernahme der Nachhaftung aus allen Vorverträgen
- Vollständiger Verzicht auf Serienschadenklausel
- Versicherungsschutz für den VN bei wissentlicher Pflichtverletzung von Mitarbeitern
- Abwehrschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung durch VN
- Volle Kostenübernahme, wenn der Haftpflichtanspruch die Versicherungssumme übersteigt
- Schiedsgerichtsverfahren nach ZPO
Folgende Tatbestände sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Haftpflichtansprüche von Aktionären, Gesellschaftern und Mitinhabern des VN
- Schadensersatzansprüche von juristischen Personen, wenn dem VN die Mehrheit der Anteile gehört. Bei sonstigen Gesellschaften gilt dies bereits, wenn dem VN, Versicherten oder einem Gesellschafter mindestens ein Anteil gehört.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Weisung oder Vollmacht und durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Es besteht aber Versicherungsschutz, wenn die wissentliche Pflichtverletzung von Mitarbeitern begangen wird. Es besteht Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher, aber strittiger Pflichtverletzung durch den VN.
- Haftung wegen nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossener oder erfüllter Versicherungsverträge. Der Ausschluss gilt nicht bei umfassender Betreuung des VN durch einen hauptberuflichen Versicherungsvermittler.
- Haftung wegen Veränderung des Zustands von Boden, Wasser oder Luft.
- Haftung als Generalüber- oder -unternehmer von Service- und/oder Ausführungstätigkeiten. Versichert ist aber Auswahlverschulden bei der Beauftragung.
- Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden und Maschinen. Ver sichert ist aber die Layoutplanung.
- Planung von Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieurrisiko).
- Schäden aus fehlerhafter Berechnung oder Überschreitung von Bauzeiten und Lieferfristen
- Ausführung technischer Wartungsarbeiten und Schäden wegen Fehlfunktionen von technischen. Gebäudeanlagen (EDV/Telekommunikation). Versichert sind aber die Folgen fehlerhaften Operatings und Regulierungsfehler des VN
Wohngebäudeversicherung
Unser ERGO Hausverwalterkonzept richtet sich an professionelle Hausverwaltungen mit eigenem Schadensmanagement und mindestens 200 verwalteten Wohneinheiten sowie mindestens 2 Mio. (Mark/1914) Versicherungssumme.
Für einen bequemen und sicheren Wechsel zur ERGO bieten wir Ihnen im Bereich der Gebäude- und Glasvericherung eine kostenlose Differenzdeckung bis zu einem Jahr für die Leistungen, die der bisherige Vertrag nicht bietet.
Unsere reduzierte Art der Wertermittlung spart Ihnen wertvolle Zeit. Wir ermitteln die Versicherungssumme bei der ERGO Wohngebäudeversicherung mit möglichst wenigen Daten.
Natürlich ist es wichtig, gegen Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser finanziell abgesichert zu sein. Hausverwalter kennen aus ihrem Alltag aber noch viele weitere Schäden, die Eigentümer belasten können. Das ERGO Hausverwalter konzept bietet daher umfangreichen Schutz in vielen Schadensfällen.
Unsere besonderen Leistungen im Hausverwalterkonzept:
- Regiekosten: Wir zahlen die Kosten für die Koordination von Handwerkern bei Schäden ab 2.000 Euro in Höhe von 5%, maximal 2.000 Euro pro Schadenfall an den Hausverwalter.
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes bis 10.000 Euro (20.000 Euro mit Dichtheitsprüfung): Die Kosten für die Reparatur von undichten Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes müssen nicht zusätzlich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Denn sie sind in der ERGO Wohngebäudeversicherung bereits enthalten. Auch inklusive Muffenversatz und Wurzeleinwuchs.
- Schäden durch Mieter: Wir versichern die Kosten für die Entsorgung oder Lagerung der Sachen von Mietern, die die Wohnung „heimlich“ verlassen haben (Mietnomaden). Sowie Schäden an diesen vermieteten Wohnräumen. Wir übernehmen auch die Kosten, die im Zusammenhang mit Todesfällen von Mietern entstehen.
- Möbel und Anbauküchen: Stellt der Eigentümer in Wohnungen Möbel für Mieter bereit, sind diese mitversichert. Zum Beispiel auch Anbauküchen.
- Gebäudebeschädigung durch Einbruch: Auch innerhalb von Wohnungen versichern wir Schäden durch einen Einbruch.
- Weitere Gebäudebeschädigungen: Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch Menschen oder Tiere entstanden sind. Zum Beispiel auch bei Graffiti.
- Regen- oder Schmelzwasser: Durch die allmähliche Einwirkung von Regen oder Schmelzwasser entstehen Schäden am Gebäude? Auch dann übernehmen wir die Kosten für die Beseitigung.
- Finanzielle Risiken: Mietausfall für die von der Eigentümergemeinschaft vermieteten Wohnungen sowie Hausgeldausfall innerhalb der Eigentümergemeinschaft sind mitversichert.
- Weitere Naturgefahren: Gegen die Gefahren von extremen Naturereignissen sichern wir Eigentümer mit einer einheitlichen Selbstbeteiligung von 500 Euro (ZÜRSGK 1–3) ab.
Zusätzliche versicherbare Einschlüsse
- Grobe Fahrlässigkeit: Ein Eigentümer verursacht einen Schaden grob fahrlässig? Dann kann es zur Kürzung der Versicherungsleistung kommen. Mit unserem Baustein „Grobe Fahrlässigkeit“ zahlen wir auch dann die volle Entschädigung. Und selbst ohne den Baustein verzichten wir bei Schäden bis 10.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
- Unbenannte Gefahren: Es gibt Situationen, die heute noch nicht absehbar sind. Aber morgen bereits zu einem Schaden führen können. Dafür gibt es den Baustein „Unbenannte Gefahren“. Denn der Baustein bietet Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Zerstörung oder Beschädigung. Hier gilt das Prinzip: „Alles ist versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.“
- Gebäudetechnik: Mehrfamilienhäuser haben häufig eine umfangreiche technische Ausstattung. Daher versichern wir unvorhergesehene Sachschäden an betriebsfertigen Maschinen und maschinellen Einrichtungen. Auch sonstige technische Einrichtungen sind versichert: wie zum Beispiel Heizungsanlagen oder Aufzüge.
- Glas: Ob Fenster, Türen, der Wintergarten oder Sonnenkollektoren auf dem Hausdach: Glas ist meist teuer, wenn es zu Bruch geht. Daher übernimmt die ERGO Glasversicherung die Wiederherstellungs oder Reparaturkosten für die zerstörte oder beschädigte Gebäudeverglasung. Auch wenn Mehrscheibenisolierverglasungen eintrüben oder milchig werden (sogenanntes Blindwerden), ist das versichert.