Maschinenversicherung
Moderne Produktion hängt in immer größerem Ausmaß von modernen Maschinen ab. Hohe Anschaffungskosten und hohe Investitionen rechnen sich nur, wenn die Maschinen in Betrieb sind. Aber je leistungsfähiger ein Gerät, desto komplizierter und leider auch empfindlicher ist es. Durchschnittlich tritt in Deutschland alle zehn Minuten ein versicherter Maschinenschaden ein. Deshalb sollten Sie im Falle eines Falles versichert sein.
Zielgruppe
Maschinen wird bei zunehmender Automatisation eine immer größere Bedeutung zukommen. Die Maschinenversicherung können sowohl Betreiber als auch Eigentümer maschineller Anlagen abschließen.
Versicherte Sachen
Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen, z.B. :
- Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren
- Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen
- Druck- und Falzmaschinen
- Schalt- und Regelanlagen, Transformatoren
- Pressen, Scheren, Stanzen
- Kompressoren, Pumpen
- Öfen
- Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen
- Extruder, Granulieranlagen
- Etc.
Was ist nicht versichert?
- Hilfs- und Betriebsstoffe, z.B. Brennstoffe, Chemikalien, Reinigungs- und Schmiermittel sowie Öle. Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben. Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen, z.B. Brennerdüsen von Feuerungsanlagen, Siebe, Schläuche, Filtertücher.
Versicherte Gefahren und Schäden
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden durch:
- Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Überlastung, Fremdkörper, Über- der Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
Ausschlüsse
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Überschwemmung, Hochwasser, da diese Gefahren über die Geschäftsinhaltsversicherung (siehe dort) abgesichert sind.
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.
Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke.
Versicherungssumme
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).
Entschädigungsleistung
Erstattet werden die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung. Hierunter fallen Kosten für Ersatzteile einschließlich der Frachtkosten, Kosten für Reparaturlöhne einschließlich Zuschläge für Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeiten, De- und Remontagekosten sowie Kosten für das Aufräumen und Dekontaminieren der versicherten Sachen. Bei einer irreparabel zerstörten Sache erhalten Sie den Wert des Gerätes, den es unmittelbar vor Schadeneintritt hatte (Zeitwert).
Sinnvolle Ergänzungen
Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll.
Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.