Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtschäden können existenzgefährdend sein. Der Trend der Gerichte, Geschädigten immer höhere Summen zuzusprechen, hält an. Die Berufshaftpflichtversicherung hält für Sie spezielle auf Ihre Berufsgruppe zugeschnittene Versicherungslösungen bereit.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- Kostenübernahme bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Versichertes Risiko
Versichert ist - nach Umfang des Vertrages - die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten beruflichen Tätigkeit. Versichert sind dabei alle Tätigkeiten oder Behandlungen, die Sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fortbildung durchführen dürfen.
Zielgruppe
Bei der Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Selbständig Tätige im Gesundheitswesen ( z.B. Psychologen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten)
- Architekten und Bauingenieure
Versicherungsumfang
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Entschädigungshöhe
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Deckungssummen
Die Regeldeckungssummen betragen zur Zeit 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Darüber hinausgehende Deckungssummen richten sich nach Ihrem speziellen Berufsrisiko und können individuell vereinbart werden.
Örtlicher Geltungsbereich
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt für Ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland. Sofern durch diese Tätigkeit auch Schäden im Ausland entstehen, besteht hierfür Versicherungsschutz weltweit.
Ausschlüsse
Neben den allgemeinen Ausschlüssen der Haftpflichtversicherung gibt es noch berufsspezifische nicht versicherte Risiken.
Ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind.
- Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind.