D&O Versicherung (Directors & Officers-Versicherung)
Die Haftpflichtversicherung für Manager und Geschäftsführer
Als Führungskraft in Unternehmen und Organisationen treffen Sie täglich wichtige Entscheidungen und fassen weit reichende Beschlüsse. Auch wenn Sie Ihr Metier in- und auswendig beherrschen: Es besteht dennoch die Gefahr, dass durch Ihre Entscheidung einmal ein unkalkulierbarer Schaden entsteht. Bei Fehlentscheidungen haften Sie oft persönlich und mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Ihre private Existenz kann also schnell gefährdet sein. Wirksam schützen können Sie sich mit einer Directors- & Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung, Versicherung für Geschäftsführer und Unternehmensleiter oder auch Manager-Haftpflichtversicherung genannt.
Für wen eignet sich die D&O-Versicherung
Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführung und Aufsicht, insbesondere:
- GmbH-Geschäftsführer
- Vorstände von Aktiengesellschaften
- Organmitglieder von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Aufsichtsräte
- Verwaltungsbeiräte
Leistungen der D&O-Versicherung auf einen Blick
- Prüfung von Schadenersatzansprüchen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung von Schadenersatzverpflichtungen
- Übernahme von Rechtkosten
- Schutz bei Gehaltsansprüchen
- Leistungen bei Vertragsverletzungen
- Wiedergutmachung von Reputationsschäden
Zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes
Claims-made-Prinzip, Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Run-off-Deckung
Die zeitliche Bestimmung der Deckung richtet sich nach dem aus der angloamerikanischen Versicherungspraxis bekannten Prinzip der Anspruchserhebung, dem sogenannten „Claims-made-Prinzip“. Das bedeutet, die Pflichtverletzung und die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs müssen während der Dauer des Vertrages erfolgen. ERGO bietet ohne Mehrbeitrag eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung für Pflichtverletzungen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden. Nicht erfasst werden allerdings bei Vertragsabschluss bekannte Pflichtverletzungen. Wird der Versicherungsvertrag nicht verlängert, bietet ERGO, ebenfalls beitragsneutral, eine Schadensnachmeldefrist. Während der Schadensnachmeldefrist können solche Versicherungsfälle gemeldet werden, die auf Pflichtverletzungen beruhen, die während der Dauer der Versicherung bzw. während der Dauer der Rückwärtsversicherung begangen wurden
Darüber hinaus kann eine separate Run-off-Deckung vereinbaren. Anwendungsfall für die Run-off-Deckung ist die Übernahme der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens durch ein anderes Unternehmen. Hierbei werden die Konditionen der vertraglichen Schadensnachmeldefrist gegen Beitragszuschlag erweitert, wenn der bestehende Versicherungsvertrag nicht fortgeführt wird.
Deckungssummen
Die Versicherungssummen werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt. Diese liegen in der Regel zwischen 100.000 EUR und 5.000.000 EUR. Höhere Deckungssummen sind selbstverständlich nach individueller Prüfung möglich.
Beitragsberechnung
Die Beitragskalkulation hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Jahresumsatz des Unternehmens inklusive Tochtergesellschaften
- Versicherungssumme
- Unternehmensdauer
- Branche
Als grobe Orientierungshilfe möchten wir Ihnen exemplarisch eine unverbindliche Bandbreite der Beitragssätze aufzeigen. Für eine individuelle Beitragsberechnung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Versicherungssumme bis 5 Mio EUR Umsatz bis 25 Mio EUR Umsatz bis 50 Mio EUR Umsatz
100.000 EUR 486,00 EUR 529,70 EUR 585,40 EUR
500.000 EUR 664,61 EUR 724,36 EUR 800,53 EUR
1.000.000 EUR 782,70 EUR 853,08 EUR 942,79 EUR
2.000.000 EUR 1.492,36 EUR 1.626,55 EUR 1.797.59 EUR
3.000.000 EUR 1.970,83 EUR 2.148,04 EUR 2.373.91 EUR
4.000.000 EUR 2.702,40 EUR 2.945,40 EUR 3.255,12 EUR
5.000.000 EUR 3.433,98 EUR 3.742,75 EUR 4.136,32 EUR
Es handelt sich hierbei um unverbindliche Beiträge für die Variante der Personal-D&O- Versicherung
Örtlicher Geltungsbereich
Die Directors- & Officers-Versicherung gilt nicht nur im Inland, sondern grundsätzlich weltweit.
Für US-Risiken und das angelsächsische Rechtssystem bestehen Sonderregelungen.
Ausschlüsse
- Vorsatz
- Wissentliche Pflichtverletzung
- Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind