Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Was ist eine Private Haftpflichtversicherung

Ob es um den beschädigten Flachbildschirm des Freundes, den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten".

Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

 

Welche Vorteile eine Private Haftpflichtversicherung bietet

Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden. Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden.

Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. (im Straßenverkehr bis zum 10.) Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit sog. passiven Rechtsschutz. Dafür, dass der Versicherte sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung. 

 

Varianten

Zu dem Grundsatz der gesetzlichen Haftpflicht gehören auch so genannte Verkehrssiche-rungspflichten. Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür Eis und Schnee zu beseitigen, wird haftbar gemacht, wenn ein Passant ausrutscht und sich ein Bein bricht. Die gesetzliche Haftpflicht trifft gleichermaßen:

  • Bauherren: Neben Architekten und Handwerkern muss der Bauherr für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu Schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den Bauherren.
  • Tierhalter: Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen und zwar auch ohne eigenes Verschulden.
  • Sportler: Wer mit seinem Surfbrett einen Schwimmer verletzt oder einen Spaziergänger beim Mountainbike fahren zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den Sturz eines Skifahrers verursacht.

 
Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haftpflichtversicherung weitere Varianten, etwa die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer, die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmer und die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer.

 

Was tun im Schadenfall?

  • Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
  • Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
  • Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und überlassen Sie es Ihrem Versicherer, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
  • Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer.
  • Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens

 

Was man beim Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung beachten sollte

Wer eine private Haftpflichtversicherung abschließen will, sollte vorher genau prüfen, welchen Haftpflichtrisiken er ausgesetzt ist. Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. Zu beachten ist auch: die Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens 2 Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden betragen.