Warenversicherung- Binnen-, Luft- und Seewarenversicherung

Versichertes Risiko:

Güter aller Art während der gesamten Reise mit fremden und eigenen Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Binnen- und Seeschiffen, per Post. Umladungen und transportbedingte Zwischenlagerungen sind mitversichert.

 

Zielgruppen:

Exporteure, Importeure, Industrie, Groß- und Einzelhandel sowie Gewerbebetriebe.

 

Versicherungsumfang:

Im Rahmen der DTV- Güter 2000 kann Versicherungsschutz in zwei Deckungsformen gewährt werden, entweder Volle Deckung oder Eingeschränkte Deckung.

 

Volle Deckung

Versicherungsschutz wird gewährt für Verlust oder Beschädigung gegen alle Gefahren, wobei ausdrücklich genannte Gefahren und Schäden ausgeschlossen sind. Versichert werden können grundsätzlich alle beanspruchungsgerecht verpackten Waren.

 

Eingeschränkte Deckung

Hier wird für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter nur dann Ersatz geleistet, wenn einer der nachstehenden Ereignisse ursächlich war:

Strandungsfall wie z.B. Grundberührung, Kentern, Sinken, Scheitern des Schiffes, Unfall mit anderen Fahrzeugen oder Sachen, Unfall eines die Güter befördernden anderen Transportmittels; Einsturz von Lagergebäuden; Feuer und Naturkatastrophen, Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter, Aufopferung der Güter.

Die Eingeschränkte Deckung wird grundsätzlich vereinbart für auf Deck verladene sowie unverpackte Güter (außer wenn beanspruchsgerecht containerisiert) oder für Massengüter, wie z.B. Getreide, Kohlen oder für sperrige Großraumgüter wie Waggons etc.

 

AUSGESCHLOSSEN bei beiden Deckungsformen sind die Gefahren:

  • des Krieges, Bürgerkrieges etc.
  • des Streikes, der Aussperrung etc.
  • der Kernenergie
  • der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand
  • sowie die Zahlungsfähigkeit, der Zahlungsverzug des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes;

 

sind diejenigen Schäden die verursacht werden:

  • durch eine Verzögerung der Reise
  • inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
  • handelsübliche Mengen-/Gewichtsdifferenzen
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
  • mittelbare Schäden aller Art

 

Versicherungswert:

Als Versicherungswert gilt der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendeort bei Beginn der Versicherung, zuzüglich der Versicherungskosten, der Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen, und der endgültig bezahlten Fracht.

Abweichende Vereinbarungen hiervon sind möglich.