Riesterrentenversicherung
Die Riester-Rente
Was ist eine Riester-Rente?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge:
- garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
- eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin.
- ihre Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen.
- die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
- sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können.
Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert.
Welche Vorteile bietet ein Riester-Vertrag?
Die Riester-Rente garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Eine attraktive staatliche Förderung hilft bei der Finanzierung dieser privaten Zusatzversorgung. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz und/oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden.
Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten vor einer vorzeitigen Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
Die Riester-Rente soll vor allem Familien mit Kindern die eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riester-Zulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. In einigen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Grund- und einer Kinderzulage und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Die Grund- und Kinderzulage beträgt ab 2008 jährlich 154 Euro pro Person und 185 pro Kind. Für jedes ab 2008 neu geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro.
Der Abschluss einer Riester-Rente kann zusätzliche Steuervorteile bringen. Dazu muss der Einkommensteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, wird auch der über die Zulage hinausgehende Betrag gezahlt.
Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Altersvorsorge suchen. Weil das Sparkapital von Riester-Verträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt ist - die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben darauf keinen Zugriff - eignet sie sich ebenso für alle Arbeitnehmer, die einen Jobverlust befürchten müssen.
Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.
Was eine Riester-Rente bringt
Die volle staatliche Zulage – 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind gibt es nur, wenn der Versicherte einen so genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften.
Seit 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag vier Prozent. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Seit 2008 beträgt er pro Jahr 2.100 Euro.
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.
Übersicht über die Zulagen ab dem Jahr 2008:
- Grundzulage für Erwachsene Je 154,- Euro
- Kinderzulage (vor 2008 geboren) Je 185,- Euro
- Kinderzulage (ab 2008 geboren) Je 300,- Euro
Voraussetzung: Der Beitrag beträgt mind. 4% vom Bruttogehalt abzüglich der Zulagen.
Varianten
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Rentenversicherungen
Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Anders als Banken und Fondsgesellschaften garantieren die meisten Versicherer eine bestimmte Verzinsung des gebildeten Kapitals - derzeit bis zu 2,25 Prozent. Wer wie vereinbart einzahlt, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt.
Banksparpläne
Die Riester-Förderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.
Fondssparpläne
Riester-Fondssparpläne bieten wie Banksparpläne einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.
Zusatzversicherungen
Riester-Verträge können mit zusätzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kombiniert werden. Die staatliche Förderung wird dadurch nicht gefährdet. Ein Teil der Beiträge wird entsprechend für den Risikoschutz verwendet, die spätere Rente fällt dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen. Hinterbliebenenschutz kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden.
Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der Riester-Rente kann zwar vererbt werden. In diesem Fall werden jedoch bereits gewährte Zulagen und die Steuerersparnis abgezogen. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat.
Was beim Abschluss einer Riester-Rente zu beachten ist
- Bei der Riester-Rente muss ein zusätzlicher Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden. Seit 2005 kann das Versicherungsunternehmen damit beauftragt werden, diesen Antrag automatisch jedes Jahr erneut für seinen Kunden zu stellen.
- Beim Abschluss einer Riester-Rente ist normalerweise keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Notwendig wird dies jedoch, wenn der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder/und einem Hinterbliebenenschutz kombiniert wird. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Gesundheitsfragen präzise und umfassend beantwortet werden.
- Wichtig ist die sorgfältige Durchsicht des „Kleingedruckten“. Es gibt Auskunft über alle Details des Vertrages und über Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien.
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