Sportbootkaskoversicherung

Versichertes Risiko:

Motor-, Segel-, Ruder- und Schlauchboote sowie Segelsurfbretter

Die Versicherung umfasst Fahrzeug, maschinelle und technische Einrichtung, Zubehör und Inventar sowie persönliche Effekten ohne Beitragszuschlag (z.B. Bordwäsche, Geschirr, Bordbekleidung) bis zu 2% höchstens jedoch 2.500 EUR, der Gesamtversicherungssumme des Fahrzeugs sowie auf Antrag auch Beiboot, Rettungsinsel, nicht fest eingebaute nautische Geräte (wie Ferngläser, Kompasse und Messinstrumente) sowie zulassungsfreie Trailer.

Nicht versicherbar sind Wert- und Schmucksachen, Pelze, Geld, Papiere irgendwelcher Art mit Geldwert, Dokumente, Lebens- und Genussmittel sowie nicht fest eingebaute Uhren, Gemälde, Antiquitäten, Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme/Computer sowie Mobiltelefone, des weiteren

  • Fahrzeuge, die Dritten verchartert, vermietet oder zur gewerblichen Nutzung überlassen werden;
  • Fahrzeuge von Bootsverleihern;
  • Motorboote, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h erreichen können, außer es wird eine eingeschränkte Deckung vereinbart;
  • Katamarane Typ Tornado
  • Schlauchboote mit weniger als drei Kammern;
  • Jetskis jeder Art

 

Zielgruppen:

Eigentümer von Wassersportfahrzeugen, Wassersportvereine

 

Versicherungsumfang:

Versichert sind grundsätzlich alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung- auch der Aufenthalt außerhalb des Wassers, das Anlandholen und Zuwasserlassen sowie Transporte mit geeigneten Transportmitteln – ausgesetzt sind.

Schäden an der maschinellen und technischen Einrichtung, an persönlichen Effekten, nicht fest eingebauten nautischen Geräten sowie Trailern sind nur versichert, wenn sie durch Unfall des Fahrzeuges oder Trailers, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl verursacht worden sind.

Diebstahlschäden sind jedoch bei persönlichen Effekten, nicht fest eingebauten nautischen Geräten und beim Trailer nur bei Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs bzw. Trailers versichert.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Eingeschränkten Deckung gegen Brand, Blitzschlag Explosion, höhere Gewalt und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges (nicht einzelner Teile).

Bergungskosten sind bis zu 50% der Versicherungssummer beitragsfrei  mitversichert und werden über die Versicherungssumme hinaus erstattet.

Wir gewähren Ihnen einen Schadenfreiheitsnachlass bis zu 40% bei entsprechender Schadenfreiheit.

 

Geographischer Geltungsbereich:

Alle Binnengewässer Europas, die Ostsee, das Kattegatt, der Skagerrak, die Nordsee südlich der Linie Bergen/Wick, der Kanal nördlich der Linie Land`s End/Brest und zusätzlich das Mittelmeer, das Schwarze Meer, die Dardanellen sowie die 10- Meilen-Zone im übrigen Europa. Innerhalb dieses zusätzlichen Geltungsbereiches wird über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus eine zusätzliche Selbstbeteiligung des Schadenbetrages, mindestens 250 EUR höchstens jedoch 1000 EUR je Schadenfall berechnet.

 

Versicherungswert:

Versicherungswert der versicherten Sachen ist der Zeitwert bei Vertragsabschluss. Die Versicherungssumme hat ihm zu entsprechen und gilt als feste Taxe.