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Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
14.04.2025, 17:37
GGF-Versorgung
Gerade für Firmeninhaber, wie beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH, ist die betriebliche Altersvorsorge von besonders großer Bedeutung. Aufgrund des überdurchschnittlichen Einkommens bei dieser Personengruppe besteht hier oftmals eine große Versorgungslücke im Rentenalter. Im Gegensatz zu angestellten Mitarbeitern, bei denen ca. 20% vom Bruttoeinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, werden bei Firmeninhabern oftmals keine Beiträge in die Rentenkasse gezahlt.
Die folgende Gegenüberstellung macht deutlich: Je höher das Einkommen, desto geringer das Rentenniveau:
Jahreseinkommen Entgeltpunkte Rente Rentenniveau
Eckrentner 45 Arbeitsjahre 45.358 EUR 45 1.749,40 EUR 48%
GGF/Leitender Angestellter 180.000 EUR 90 3.538,30 EUR 23%
GGF nach 20 Jahren SV-frei 180.000 EUR 20 786,40 EUR 5%
Wir empfehlen als Durchführungsweg für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH die Unterstützungskasse, indem heutige Unternehmensgewinne in unbegrenzter Höhe in zukünftiges Privatvermögen verlagert werden können.
Vorteile auf einem Blick:
- Steuermindernde Betriebsausgaben
- Keine Beitragslimitierung
- Schutz bei Insolvenz
- Freie Vererbbarkeit
- Bilanzneutralität
Zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt besteht bei der Unterstützungskasse, wie auch bei der Direktzusage, die Option zur Auszahlung der Kapitalleistung in Raten. Diese Variante hat im Gegensatz zur Einmalauszahlung (1/5 Regelung) gravierende steuerliche Vorteile, da die Steuern lediglich auf die zugeflossenen Raten anfallen.
Die Ratenzahlung vereint die Möglichkeit der freien Vererbbarkeit mit den steuerlichen Vorteilen einer zeitlich gestreckten Auszahlung.
Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Kapitalleistung ratierlich über 15 Jahre zu verteilen. Dieses hat zum einen den steuerlichen Vorteil im Gegensatz zur 1/5 Regelung bei der Einmalauszahlung, und zum anderen die Option der uneingeschränkten Vererbbarkeit im Gegensatz zur Rentenzahlung.
Bei der Verrentung haben lediglich die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (Witwen und Waisen) einen Rentenanspruch (keine freie Vererbbarkeit).
Anforderungen zur steuerlichen Anerkennung:
Es ist wichtig, hierbei die Anforderungen an die steuerliche Anerkennung zu beachten, da die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) besonders groß ist. Eine vGA führt in der Regel zu erheblichen steuerlichen Nachteilen, sowohl für das Unternehmen, als auch für den Gesellschafter persönlich.
Folgende steuerliche Anforderungen gilt es besonders zu beachten:
- Erdienbarkeitsfrist
Zur steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft muss dieser die Pensionszusage noch „erdienen“ können. Erforderlich ist, das zwischen Erteilung der Pensionszusage und der in der Pensionszusage bestimmten Altersgrenze ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegt (Erdienbarkeitsfrist). Zudem darf die in der Pensionszusage festgelegte Altersgrenze nicht über das vollendete 70. Lebensjahr hinausgehen. Demnach darf einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer keine Pensionszusage erteilt werden, nachdem er das 60. Lebensjahr vollendet hat.
- Mindestaltersgrenze
Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung in der Pensionszusage ist zu beachten, dass die Versorgungsleistungen bei beherrschenden GGF nicht vor Vollendung des 67. Lebensjahres und bei nicht-beherrschenden GGF nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden dürfen.
- Angemessenheit
Die in der Pensionszusage bestimmte Altersrente muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Aktivbezügen des Versorgungsberechtigten stehen.
Bei der Angemessenheitsprüfung gilt so genannte 75 %-Grenze. Danach wird eine Überversorgung angenommen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit einer etwaigen Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.
- Probezeit
Ein beherrschender GGF einer GmbH muss zunächst regelmäßig eine Probezeit durchlaufen, bevor er eine steuerlich anerkannte Pensionszusage erhalten kann. Die Probezeit beträgt mindestens 5 Jahre bei Firmenneugründungen oder mindestens 3 Jahre nach Diensteintritt des GGF.
- Finanzierbarkeit
Weitere Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist, dass die Zusage zum Zeitpunkt ihrer Erteilung „finanzierbar“ ist. Erforderlich ist also, dass die Pensionszusage von der Gesellschaft wirtschaftlich ohne Liquiditätsengpässe getragen werden kann.
Beitragsorientierte Unterstützungskasse der ERGO:
Die ERGO Betriebsrente-Dynamik bietet die optimale Kombination aus Steueroptimierung und Investitionen in folgende renditestarke Kapitalanlagen:
- ETF
- Aktien
- Fonds
- Festverzinsliche Wertpapiere