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D&O Versicherung: Schutz für Unternehmensleiter
D&O Versicherung: Schutz für Unternehmensleiter
08.05.2025, 23:45
In der schnelllebigen und oft unsicheren Geschäftswelt sind Geschäftsführer ständig mit Herausforderungen und Entscheidungsprozessen konfrontiert, die weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft ihres Unternehmens haben können. Eine falsche Entscheidung in einer entscheidenden Situation kann nicht nur das Unternehmen in eine schwierige Lage bringen, sondern auch die Existenz des Geschäftsführers selbst bedrohen, da dieser bei Organverschulden und Pflichtverletzungen mit seinem Privatvermögen haftet.
In diesem Kontext gewinnt die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) eine zentrale Bedeutung, da sie Schutz vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen bietet.
Vorteile der D&O Versicherung
- Deckung von Schadenersatzansprüchen
- Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
- Schutz vor Vermögensschäden
- Krisenmanagement und PR-Beratung
Schadenbeispiele
- Fehlerhafte Bilanzierung
- Unterlassene Insolvenzanmeldung
- Verstoß gegen Compliance-Vorgaben
- Fehlentscheidungen bei Investitionen
- Missachtung arbeitsrechtlicher Vorschriften
- Vertragsverstoß bei Fusion oder Übernahme
- Verstöße gegen Datenschutzrecht (z.B. DSGVO)
Im Bereich der D&O Versicherung ist zwischen der Unternehmens-D&O-Versicherung und der Personal-DO-Versicherung zu unterscheiden:
Bei der Unternehmens-D&O-Versicherung tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmerin auf, welche alle gegenwärtigen, künftigen und ehemaligen Mitglieder der Führungs- und Aufsichtsorgane absichert. Neben der gesamtschuldnerischen Haftung sind hier auch die einzelnen Organmitglieder im Außenverhältnis gegen Schadenersatzansprüchen Dritter, wie Kunden, Lieferanten, Gläubigern, Wettbewerbern versichert.
Die Personal-D&O-Versicherung schützt Ihr Privatvermögen
Im Gegensatz zur Unternehmens-D&O-Versicherung tritt bei der Personal-D&O-Versicherung die Führungskraft als Versicherungsnehmer auf, und sichert in erster Linie das Privatvermögen ab.
Es spielt keine Rolle, ob über das Unternehmen bereits eine Unternehmens-D&O-Versicherung existiert, oder nicht.
Die persönliche Variante leistet zusätzlich im Innenverhältnis, wenn es um Schadenersatzansprüche der Gesellschafter gegen die Unternehmensleiter geht. Dieses kann bereits bei leichter Fahrlässigkeit passieren, wie beispielsweise, wenn ein Unternehmensleiter
- eine Forderung hat verjähren lassen, weil er falsch terminiert hat
- einen unqualifizierten Mitarbeiter eingestellt hat
- die Führung der Bücher nicht ausreichend überwacht hat
- eigenmächtig auf Forderungen gegen Dritte verzichtet hat
- den Aufsichtsrat nicht über eine ungünstige Geschäftsentwicklung unterrichtet hat
- infolge unzureichender Informationen über die Rechtslage fehlerhaft entschieden hat
- nicht entdeckt hat, dass ein leitender Angestellter ständig fehlerhafte Entscheidungen getroffen hat
Darüber hinaus kann die persönliche Absicherung als Ergänzung zu einer bestehenden Unternehmens-D&O-Versicherung dienen, wenn beispielsweise die Versicherungssummen für das Unternehmen und dessen Organe ausgeschöpft sind.
Bei der Privatlösung können die Versicherungssummen zwischen 100.000 EUR und 5.000.000 EUR gewählt werden. Die Beiträge sind abhängig vom Jahresumsatz und von der Versicherungssumme und starten bereits bei 520,00 EUR.