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Die betriebliche Krankenversicherung - bKV
Die betriebliche Krankenversicherung - bKV
04.03.2025, 23:00
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Form der Zusatzversicherung, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter angeboten wird. Sie dient dazu, die Gesundheitsversorgung der Angestellten über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus zu verbessern.
Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezüge innerhalb der Freigrenze von 50,- EUR je Mitarbeiter pro Monat verwenden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG), so dass hier weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Viele Arbeitgeber nutzen bereits diese Freigrenze beispielsweise für Benzingutscheine.
Im Gegensatz hierzu trägt die betriebliche Krankenversicherung jedoch zur langfristigen Gesundheitsförderung und Zufriedenheit der Mitarbeiter bei und kann somit auch positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur haben.
In Anbetracht der aktuellen Arbeitsmarktsituation ist diese Variante ein optimales Instrument zur Mitarbeiterbindung, um die Attraktivität des Arbeitgebers zu erhöhen.
Gleichzeitig führt dieses häufig zu einer besseren Lebensqualität und weniger Krankheitsausfällte der Mitarbeiter.
Der Abschluss einer bKV ist bereits für Unternehmen ab 5 Mitarbeiter möglich. Es können verschiedene, individuelle Bereiche abgesichert werden, für die keine Gesundheitsfragen gestellt werden.