Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Was ist eine Private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist.

Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen. Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

 

Welche Vorteile die Private Rentenversicherung bietet

Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei Formen der reinen Kapitalbildung, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare „Langlebigkeitsrisiko“, also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird.

Die Versicherungswirtschaft sagt den Versicherten, vereinfacht dargestellt, eine garantierte Verzinsung des aufgebauten Kapitals von derzeit 2,25 Prozent zu, und zwar für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.

 

Varianten

Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag („Sofortrente“)

Aus dieser Form der Versicherung erhält der Versicherte nach Zahlung eines Einmalbeitrages frühestens zu Beginn des nächsten Monats eine lebenslange Rentenzahlung. Besonders geeignet ist diese Rentenform beispielsweise für die Verwendung der Ablaufleistung aus einer fällig werdenden Kapitallebensversicherung. Interessant ist diese Versicherung also für ältere Menschen und Rentner, die über einen größeren Geldbetrag verfügen und diese Summe für eine zusätzliche Rente sinnvoll anlegen möchten.

 

Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht

Diese Form der Rentenversicherung eignet sich für die private Altersvorsorge, wenn schon in jüngeren Jahren ein größerer Geldbetrag zur Verfügung steht. Im Prinzip funktioniert diese Rentenversicherung wie eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbeitrag. Der Versicherte zahlt einen größeren Einmalbetrag auf ein Depotkonto bei der gewählten Versicherungsgesellschaft. Aus diesem Depot entnimmt die Versicherungsgesellschaft - ohne weiteres Zutun des Versicherten - Beiträge für die Rentenversicherung. Im Depot wird das Geld mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die Depotzinsen sind steuerpflichtig.

Nach Ablauf der fünf Beitragsjahre ruht die Versicherung bis zum Vertragsablauf, mindestens sieben Jahre. Das Vertragsende sollte aus steuerlichen Gründen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres liegen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kommt die Kapitalabfindung zur Hälfte steuerfrei zur Auszahlung. Der Versicherte hat auch hier das Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Vorteile dieser Versicherungsform liegen unter anderem darin, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Aufgrund der kurzen Beitragszahlungsdauer fällt es leicht, den Überblick über die persönliche Finanzsituation zu behalten. Geeignet ist diese Versicherung für alle, die Ersparnisse gebildet haben und eine ebenso sichere wie renditestarke Anlagemöglichkeit suchen.

 

Zusatzversicherungen

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine private Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner privaten Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um diesen Baustein seiner Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen.

 

Was man beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung beachten sollte

  • Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
  • Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In diesem Fall ist die korrekte Beantwortung der zum Antrag in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
  • Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.