Allgemeine Einheitsversicherung

Versichertes Risiko:

Sämtliche Waren der Textil- und Teppichwarenbranche sowie der Lederbekleidungsbranche. Als Waren gelten neben den Fertigfabrikaten auch – soweit  sie Bestandteil der Erzeugnisse werden – Rohstoffe, Halbfertigfabrikate, Zutaten und Verpackungsmaterialien.

Kommissions- und /oder Konsignationsware, Musterkollektionen, Reiselager, Ausstellungs- und Messegüter können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Besonderer Vorteil der Einheitsversicherung ist, dass auch die stationären Risiken wie z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Raubversuch, Vandalismus nach einem Einbruch,  Sturm, Hagel und Leitungswasser sowie Transport in einem einzigen Vertrag versichert sind.

 

Zielgruppen:

Be- und verarbeitende Textil- und Lederbekleidungsindustrie nebst entsprechendem Groß- und Einzelhandel sowie Schuhhersteller

 

Versicherungumfang:

Der Versicherungsschutz umfasst:

 

  • sämtliche Bezugs-,  Zwischen- und Versandtransporte per Bahn, Post, Kraftfahrzeug, Flugzeug und Boten und damit verbundenen Aufenthalte sowie
  • sämtliche erforderlichen Lagerungen in Haupt- und Nebenbetrieben, fremder Außenbearbeitungsstätten (z.B. Textilveredlungsbetrieben), bei Heimarbeitern und Vertretern.

 
Während der Transporte und der damit verbundenen, vom Versicherungsnehmern nicht disponierten Aufenthalte sind versichert:
Beschädigungen und Verluste durch höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Beraubung, Überschwemmung, Regen, Schnee, Hagel sowie durch Beiladung, Unredlichkeit und Verschulden der an der Ausführung beteiligten dritten Personen.
 
Während der Lagerung, der Herstellung und Bearbeiten sind versichert:
Beschädigungen und Verlust durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung, Einbruchdiebstahl oder Einbruchdiebstahlversuch und Leitungswasser, Löschen, Niederreißen oder Ausräumen infolge eines versicherten Ereignisses, auf besonderen Antrag auch Raub/Raubversuch, Vandalismus nach Einbruch, Sturm und Hagel.

 

Versicherungswert:

Der Beitrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen. Der Versicherungswert ist begrenzt durch den erzielbaren Verkaufspreis, bei nicht fertig gestellten eigenen Erzeugnissen durch den erzielbaren Verkaufpreis der fertigen Erzeugnisse.