Garderobenversicherung

Versichertes Risiko:

Zur Verwahrung abgegebene Garderobenstücke einschließlich darin befindlicher Halstücher, Handschuhe und Brillen sowie Schirme, Stöcke, Handtaschen und ähnliche Behältnisse, begrenzt auf 2500 EUR für alle auf einen Garderobenschein abgebenden Garderobenstücke, davon insgesamt 100 EUR für den Inhalt abgeschlossener Handtaschen und ähnlicher Behältnisse

 

Nicht versichert sind Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel.

 

Zielgruppen:

Räumlich abgetrennte Garderobenablagen in Theatern, Konzerthäusern, Kinos, Hotels, Gaststätten, Tanzschulen, Museen, Badeanstalten, bei Tanz- und Sportveranstaltungen usw.

Versicherungsnehmer ist immer der Unternehmer, der die Garderobeaufbewahrung betreibt.

 

Versicherungsumfang:

Verlust und Beschädigung der zur Aufbewahrung abgebenden Garderobenstücke

Die Versicherung beginnt mit der Annahme der Garderobenstücke und endet mit der Ausgabe der Garderobenstücke durch das Personal in der Garderobe, spätestens jedoch mit der offiziellen Schließung der Garderobe oder Dienstbeendigung des Personals in der Garderobe.

 

Versicherungswert:

Zeitwert