Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung

Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten dennoch weiter. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung. Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Der Grund für eine Betriebsunterbrechung kann u.a. im Ausfall einer wichtigen Maschine liegen. Mit einer Maschinen-BU-Versicherung können Sie die negativen Folgen eines Maschinenausfalls erheblich reduzieren.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Ersatz der entgehenden Gewinne
  • Übernahme der laufenden Betriebskosten, z.B. Löhne, Gehälter, Miete
  • Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Haftungszeiträumen

Zielgruppe

Für Sie als Betreiber von maschinellen Anlagen.


Versicherte Gefahr

Werden Maschinen bzw. maschinelle Anlagen oder Geräte in Ihrem Betrieb durch einen Sachschaden beschädigt oder zerstört, wird Ihnen der dadurch entstehende Unterbrechungsschaden ersetzt.


Versicherte Kosten

Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Ihnen Ihre Gewinne und deckt die laufenden Betriebskosten, auch wenn Ihre Anlagen vorübergehend durch einen versicherten Sachschaden außer Betrieb sind. Sollte also beispielsweise Ihre Produktion durch den Ausfall einer Engpassmaschine teilweise oder gänzlich zum Erliegen kommen, übernimmt die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung die Kosten für Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen und andere fixen Ausgaben. Darüber hinaus erhalten Sie die entgangenen Gewinne, die Sie bei laufenden Anlagen oder mit intakten Geräten erwirtschaftet hätten.


Versicherte Schäden

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen von Maschinen, z.B. durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Wassermangel in Dampfkesseln, Zerreißen infolge von Fliehkraft, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung.
Äußere Einwirkungen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Sturm, Frost oder Eisgang gelten mitversichert.


Ausschlüsse

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Überschwemmung. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.


Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird gebildet aus den umsatzunabhängigen Kosten und dem Betriebsgewinn für ein Jahr.


Entschädigungsleistung

Ersetzt werden nachgewiesene entgangene Gewinne und fortlaufende Kosten während der vereinbarten Haftzeit.
Die von Ihnen individuell zu vereinbarende Haftzeit richtet sich nach der zur Wiederbeschaffung einer Anlage notwendigen Zeit.
Ersetzt werden als Schadenminderungskosten Mehrkosten für Eilfrachten und provisorische Reparaturen sowie Mieten von Ersatzanlagen für die Dauer der Reparatur.