Speditionsversicherung

Versichertes Risiko:

Versichert ist die Haftung des Spediteurs aus Verkehrsverträgen wie Speditions-, Fracht- oder Lagerverträgen, die auf der Grundlage der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) abgeschlossen wurden wie auch die für diese Verkehrsverträge geltende gesetzliche Haftung.

Weiterhin können die sich in der Obhut des Spediteurs befindlichen Güter gegen ein zusätzliches Entgelt des Wareninteressenten im Rahmen einer Schadenversicherung versichert werden.

 

Zielgruppen:

Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter

 

Versicherungsumfang:

Haftungsversicherung:

Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche nach Maßgabe der ADSp oder der gesetzlichen Haftung. Die Versicherung umfasst Verkehrsverträge weltweit, Lagerungen sind jedoch nur in einzelnen aufgeführten Ländern versichert (Länderliste).

AUSGESCHLOSSEN vom Versicherungsschutz sind Haftungsansprüche, z.B.

  • die Gegenstand einer Umwelt-, Produkt-, Kraftfahrzeug-, oder allg. Haftpflichtversicherung sind
  • wegen im Speditionsgewerbe unüblicher Vereinbarungen (z.B. Lieferfristgarantien, Vertragsstrafen) und Vereinbarungen, die über die Haftung nach ADSp oder die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen
  • wegen Personenschäden

 
GRENZE der Versicherungsleistung:
 
Bei verfügter Lagerung: 1 Mio. EUR je Schadenfall
Bei sonstigen Verkehrsverträgen : 1 Mio. EUR je Schadenfall oder 2 SZR/kg (welcher Betrag höher ist)
 
SELBSTBETEILIGUNG
 
15% je Schadenfall, mind. 125 EUR, max. 2500 EUR
 
Schadenversicherung:
 
Der Wareninteressent (Versicherter) kann über den Spediteur auf eigene Rechnung eine Schadenversicherung abschließen, um sich gegen Güter-, Güterfolge- und Vermögensschäden zu versichern. Die Schadenversicherung umfasst Verkehrsverträge bei denen der Übernahme- und der Ablieferungsort in einzeln aufgeführten Ländern – insbesondere innerhalb der europäischen – liegt (Länderliste)
 
AUSGESCHLOSSENE Güter, Gefahren und Schäden sind z.B.

  • Umzugsgut, Kunstgegenstände, Geld, Dokumente, lebende Tiere, Pflanzen
  • Schäden durch inneren Verderb, natürliche Beschaffenheit der Güter, normale Luftfeuchtigkeit
  • handelsübl. Mengen-, Maß- u. Gewichtsdifferenzen
  • Schäden durch Fehlen/Mängel handelüblicher Verpackung seitens des Auftragsgebers
  • Schäden, die durch eine andere Schadenversicherung dem Grunde nach gedeckt sind
  • Schäden aufgrund vertraglicher, im Speditionsgewerbe allgemein unüblicher Vereinbarungen (Lieferfristgarantien, Vertragsstrafen)

 

Versicherungswert:

Haftungsversicherung:

  • Wertersatz bei neuen Gütern
  • Zeitwert bei gebrauchten Gütern