Werkverkehrsversicherung

Versichertes Risiko:

Transporte von Gütern aller Art für eigene Geschäftszwecke mit eigenen bzw. geleasten Fahrzeugen.

Nicht versichert werden Händler, die Wochen- oder Trödelmärkte beliefern.

 

Zielgruppen:

Produktions-, Be- und Verarbeitungsbetriebe, Veredler, Groß- und Einzelhandel, Handwerksbetriebe (z.B. Sanitär- und Heizungsbetriebe)

 

Versicherungsumfang:

Versicherungsschutz besteht nur während der Zeit, in der die beanspruchungsgerecht verpackten und verladenen Güter mit dem Fahrzeug befördert werden. Be- und Entladen sind nicht versichert.

Während  der Transporte sind die Güter versichert gegen Unfall des Fahrzeuges, Elemenatarereignisse, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub, Räuberische Erpressung, Diebstahl ganzer Kolli aus dem Fahrzeug sowie Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Fahrzeuges.

Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Diebstahl ganzer Kolli (Verpackungseinheiten) und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges sind jedoch nur bei Verwendung eines Fahrzeuges mit Limousinen- oder Kastenaufbau versichert.

Außerdem sind Vorraussetzungen für den Versicherungsschutz, dass

  • das Fahrzeug während eines unbeaufsichtigten Abstellens stets allseits verschlossen ist und die versicherten Gegenstände von außen nicht sichtbar sind
  • sich das Fahrzeug bei einem unbeaufsichtigten Abstellen während der Nachtzeit, das ist von 22.00 bis 6.00 Uhr, in einer verschlossenen Garage oder auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz eines bewohnten Anwesens befindet.

 
Bei besonderen diebstahlgefährdeten Gütern sind vor Antragsannahme individuelle Sicherungsmaßnahmen festzulegen.

 

Versicherungswert:

Als Versicherungswert der Güter einschließlich der Umschließung und/oder Verpackung gilt der gemeine Handelwert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert, den die Güter am Abgangsort zu Beginn des unter die Versicherung fallenden Transportes hatten. Bei fest verkaufter Ware gilt der Verkaufspreis.

Als Versicherungssumme ist der höchste Wert einzusetzen, den die mit den in der Police näher aufgeführten Fahrzeugen beförderten Güter haben können.

Es kann auch 10 % imaginärer Gewinn bei Bezügen mitversichert werden.