Unternehmensleiter-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Vorstände und Geschäftsführer

Kommen Unternehmen in die negativen Schlagzeilen, treffen die Vorwürfe meist die Führungsriege – gleichgültig, ob für den Verbraucher gefährliche Produkte auf den Markt gebracht, gegen Umweltschutzbestimmungen verstoßen oder Finanzskandale verursacht wurden. Ein Unternehmensleiter, Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat trägt persönlich die strafrechtliche Verantwortung. Er haftet im Schadensfall persönlich mit seinem Privatvermögen; Differenzen aus dem Anstellungsvertrag können zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.

Wir unterstützen Sie gern.

Durch ein flexibles und speziell für Unternehmensleiter entwickeltes Versicherungskonzept hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung, rechtliche Risiken finanziell kalkulierbar zu machen sowie persönliche besser zu bewältigen.

 

Konkret besteht die Möglichkeit in diesem Bereich drei Leistungspakete zu wählen:

a) ERGO Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

b) ERGO Vermögensschaden-Rechtsschutz

c) ERGO Spezial-Straf-Rechtsschutz

Erstattet werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungslösung Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten.

 

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Versicherte Person

Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter des im Versicherungsschein bezeichneten Unternehmens.

Versichertes Risiko

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der VRB 2020 – Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen einschließlich vertraglicher Nebenabreden im Zusammenhang mit diesem. Das gilt unabhängig davon, ob die Nebenabreden Bestandteil des Anstellungsvertrages sind oder auf einer gesonderten Urkunde vereinbart wurden. Versicherungsschutz besteht auch für rechtliche Streitigkeiten hinsichtlich der versicherten organschaftlichen Stellung.

Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zugrundeliegenden Anstellungsvertrag.

Der Rechtsschutzfall gilt an dem Zeitpunkt als eingetreten, an dem der Geschäftsführer / Vorstand oder ein anderer begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen

Örtlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa erfolgt und ein Gericht in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist.

Versicherungssummen und Beiträge

Als Versicherungssummen je Rechtsschutzfall können angeboten werden:

  • 500.000 EUR, davon 50.000,- EUR für das außergerichtliche Verfahren
    Jahresbeitrag: 775,17 EUR
  • 1.000.000 EUR, davon 50.000,- EUR für das außergerichtliche Verfahren
    Jahresbeitrag: 1.107,41 EUR

Versicherte Kosten

1. Eigene Rechtsanwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren:

Der Versicherer trägt im außergerichtlichen Verfahren abweichend von der gesetzlichen Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die angemessene Vergütung sowie die üblichen Auslagen eines für den Geschäftsführer / Vorstand tätigen Rechtsanwaltes bis maximal 50.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Der Versicherer prüft die Angemessenheit der zwischen dem Rechtsanwalt und dem Versicherten vereinbarten Vergütung und die anwaltliche Abrechnung.

Der Versicherer trägt ferner gesetzliche Reisekosten für notwendige Reisen des Rechtsanwaltes zum Versicherten oder an den Sitz der Gegenseite.

Der Versicherer trägt die angemessenen Kosten für eine rechtliche und steuerliche Beratung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro, wenn dem Geschäftsführer / Vorstand ein schriftliches Angebot zur Aufhebung des versicherten Anstellungsvertrages vorgelegt wird (Eine etwaige Selbstbeteiligung kommt nicht zum Tragen).

Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten für eine vorsorgliche rechtliche Prüfung des vom Versicherungsschutz umfassten Anstellungsvertrages durch einen vom Versicherer vermittelten, spezialisierten Rechtsanwalt, wenn der Anstellungsvertrag nachträglich inhaltlich verändert werden soll oder wegen Funktions- oder Unternehmenswechsels neu abgeschlossen werden soll. Diese Leistung kann einmalig – danach aber jeweils erst wieder nach Ablauf von 5 Jahren – in Anspruch genommen werden.

2. Eigene Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Bereich:

Der Versicherer trägt im gerichtlichen Verfahren die gesetzliche Vergütung eines vom Geschäftsführer / Vorstand beauftragten Rechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann.

In einem Verfahren außerhalb Deutschlands trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe des Betrages, der entstehen würde, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden und die Vergütung nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt würde.

Der Versicherer trägt auch die angemessenen Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Unternehmensleiters gegenüber ihn betreffende Maßnahmen (Verwarnung, Ankündigung des Abberufungsverfahrens, Abberufungsverlangen) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin), die auf dem Gesetz für das Kreditwesen (KWG) bzw. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beruhen. Als Rechtsschutzfall gilt dabei der (behauptete) Verstoß gegen Rechtspflichten oder -vorschriften, der das Tätigwerden der BAFin aus.

3. Reisekosten des Versicherten

Der Versicherer trägt die Reisekosten des Unternehmensleiters an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen.

4. Gebühren für Schieds- und Schlichtungsverfahren

Der Versicherer trägt auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz in der Bundesrepublik Deutschland entstehen würden.

5. Sachverständigengutachten

Der Versicherer trägt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles die angemessenen Kosten eines vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens. Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Zustimmung. Es werden Kosten bis zu 100.000 Euro je Rechtsschutzfall übernommen.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Der Versicherer trägt die angemessenen Kosten eines Rechtsanwaltes oder Public Relations Unternehmens für den Geschäftsführer / Vorstand, wenn dies notwendig ist, um einer im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsschutzfall eintretenden Rufschädigung entgegen zu wirken. Dies setzt voraus, dass der Geschäftsführer / Vorstand in den Medien zum Gegenstand von Berichterstattung geworden ist und die Berichterstattung das Ansehen in der Öffentlichkeit schädigt. Die Kostenübernahme erfolgt bis maximal 25.000 Euro je Rechtsschutzfall.

7. Psychologische Betreuung

Psychologische Betreuung Versicherungsschutz besteht auch für die angemessenen Kosten einer erforderlichen psychologischen Betreuung des Unternehmensleiters bzw. seines Ehe-/Lebenspartners bis zu 2.500 Euro je Rechtsschutzfall.

8. Mediations-Rechtsschutz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch eine vom ERGO Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten neutralen Person (Mediator) bis zu 2.000 Euro je Rechtsschutzfall, maximal aber 4.000 Euro im Kalenderjahr.

9. Übersetzung und Dolmetscherkosten

Der Versicherer übernimmt die notwendigen Übersetzungs- und Dolmetscherkosten für den Geschäftsführer / Vorstand.

Selbstbeteiligung und Wartezeit

Die Selbstbeteiligung beträgt 2.500 EUR je Rechtsschutzfall (nur für den außergerichtlichen Bereich).

Es besteht kein Versicherungsschutz für Fälle, die innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn eintreten. Für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen beträgt die Wartezeit sechs Monate.

Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten

Nach Ziffer 6.2 VRB 2020 besteht kein Rechtsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes geltend gemacht wird. Diese Frist beträgt fünf Jahre, wenn Tod des Vesicherungsnehmers oder Berufsaufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründen die Beendigung des Versicherungsschutzes verursacht haben.

Kann der Versicherungsnehmer aus Alters- oder Gesundheitsgründen seine Funktion dauerhaft nicht mehr ausüben, endet der Anstellungsvertrags-RS (Wagniswegfall). In dem Fall besteht eine prämienfreie Nachhaftungszeit für Rechtsschutzfälle, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzvertrages eintreten. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag vor der Aufhebung mindestens 5 Jahre bestanden hat und in dieser Zeit kein Rechtsschutzfall eingetreten ist.

 

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Versicherte Person

1. Privatlösung

Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter bzw. Prokurist oder leitender Angestellter des im Versicherungsschein bezeichneten Unternehmens.
Hat der Versicherungsnehmer in mehreren Unternehmen eine Funktion als Inhaber oder gesetzlicher Vertreter, können diese weiteren Funktionen auf Wunsch mitversichert werden.

2. Unternehmenslösung

Der Versicherungsvertrag wird vom Unternehmen zugunsten des/der gesetzlichen Vertreter(s) bzw. des/der Prokuristen abgeschlossen.
Hat/haben die versicherte(n) Person(en) in mehreren Unternehmen Funktionen als gesetzliche(r) Vertreter, können diese weiteren Funktionen auf Wunsch mitversichert werden.

Wird der Versicherungsschutz vom Unternehmen zugunsten der versicherten Person(en) gewünscht, gilt die Versicherungssumme je Person und Rechtsschutzfall. Sind in einem Rechtsschutzfall mehrere Personen betroffen, beträgt die Höchstentschädigungssumme je Rechtsschutzfall abweichend von Ziffer 7 SSR 2020 maximal das Dreifache der gewünschten Versicherungssumme je Person.

Die Versicherungssumme ist gleichzeitig die Höchstleistung für alle im Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle sowie für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle.

Versichertes Risiko

Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, wenn der Versicherte aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Örtlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa erfolgt und ein Gericht in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist.

Versicherungssummen

Als Versicherungssummen je Rechtsschutzfall können angeboten werden:

  • 500.000 EUR
  • 1.000.000 EUR

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt 2.500 EUR je Rechtsschutzfall.

Es besteht keine Wartezeit.

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versicherte Person

1. Privatlösung

Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter bzw. Prokurist oder leitender Angestellter des im Versicherungsschein bezeichneten Unternehmens.
Hat der Versicherungsnehmer in mehreren Unternehmen eine Funktion als Inhaber oder gesetzlicher Vertreter, können diese weiteren Funktionen auf Wunsch mitversichert werden.

2. Unternehmenslösung

Der Versicherungsvertrag wird vom Unternehmen zugunsten des/der gesetzlichen Vertreter(s) bzw. des/der Prokuristen abgeschlossen.
Hat/haben die versicherte(n) Person(en) in mehreren Unternehmen Funktionen als gesetzliche(r) Vertreter, können diese weiteren Funktionen auf Wunsch mitversichert werden.

Wird der Versicherungsschutz vom Unternehmen zugunsten der versicherten Person(en) gewünscht, gilt die Versicherungssumme je Person und Rechtsschutzfall. Sind in einem Rechtsschutzfall mehrere Personen betroffen, beträgt die Höchstentschädigungssumme je Rechtsschutzfall abweichend von Ziffer 7 SSR 2020 maximal das Dreifache der gewünschten Versicherungssumme je Person.

Die Versicherungssumme ist gleichzeitig die Höchstleistung für alle im Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle sowie für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle.

Versichertes Risiko

Der Versicherungsschutz umfasst Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, disziplinar- und standesrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen. Nach Rechtskraft sind Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art eingeschlossen.

Örtlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die in Europa eintreten.

Versicherungssummen

Als Versicherungssummen je Rechtsschutzfall können angeboten werden:

  • 500.000 EUR, davon 50.000 EUR auf Reisen außerhalb Europas
  • 1.000.000 EUR, davon 50.000 EUR auf Reisen außerhalb Europas

Beiträge

Die Beitragsberechnung richtet sich nach:

• Art und Anzahl der zu versichernden Funktionen,
• der gewünschten Gesamtversicherungssumme,
• der Mitarbeiterzahl des vom Versicherten vertretenen Unternehmens,
• der Beitragsklasse des vom Versicherten vertretenen Unternehmens

Selbstbeteiligung

Es besteht weder eine Selbstbeteiligung, noch eine Wartezeit.