Veranstaltungsausfallversicherung

Versichertes Risiko:

Die Versicherung ersetzt die Kosten, die durch Ausfall, Abbruch oder Verlegung der angekündigten und innerhalb Deutschlands stattfindenden Veranstaltung (z.B. Konzerte, Sportfeste, Kongresse) unmittelbar entstanden sind, wenn die Absage aus Gründen erfolgt ist, die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers oder Organisatoren lagen.

 

Zielgruppen:

Konzertagenturen, Veranstalter/Organisatoren von Unterhaltungs- und/oder Sportveranstaltungen sowie Veranstalter von Messen, Tagungen, Kongressen, Volks- und Straßenfesten, Jubiläumsfeiern

 

Versicherungsumfang:

Form A (Standartversicherung):

Versicherungsschutz besteht wenn durch Ereignisse die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird, die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers oder seiner Organisatoren lagen.

Form B (Nichtauftrittsversicherung):

Versicherungsschutz besteht, wenn durch Krankheit, Unfall oder Tod der namentlich im Versicherungsschein genannten Personen die Veranstaltungen abgesagt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.

Nur in Verbindung mit Form A.

 

Versicherungswert:

Bei Ausfall oder Abbruch die aufgewendeten Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie bei Änderung die entstandenen Mehrkosten.