Versicherung für erneuerbare Energien

Als Kernstücke einer jeden Photovoltaik-Anlage sind die Solarmodule zu bezeichnen, die immer aus mehreren Dutzend miteinander verbundenen Solarzellen bestehen.

Aber auch die elektronische Steuerung (zum Beispiel im Wechselrichter) nimmt in der Anlage eine Schlüsselstellung ein. Denn fällt die elektronische Steuerung einer Photovoltaik-Anlage infolge eines Sachschadens aus oder werden die Solarmodule durch Hagelschlag beschädigt, ist die Stromproduktion erheblich gestört, schlimmstenfalls droht ein Komplettausfall.

Umfassende Absicherung bietet Ihnen die Elektronikversicherung für Photovoltaik-Anlagen.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz vor Schäden durch Sturm oder Hagelschlag
  • Schutz vor Schäden durch Brand oder Blitzeinwirkung
  • Schutz vor Schäden durch Überspannung
  • Schutz vor Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus

Die Stromerzeugung mit Hilfe von Solarzellen ist eine der regenerativen Energien, deren Anteil an der Stromerzeugung von Jahr zu Jahr steigt. Dies liegt im Wesentlichen im gesteigerten Umweltbewusstsein der Menschen und der Bereitstellung von Fördermitteln. Für die Einspeisung ins Stromnetz gibt es zudem von den Energieversorgungs- Unternehmen langfristig gesetzlich festgelegte Einspeisevergütungen.

Ein weiterer Faktor ist das wachsende Interesse der Industrie an neuen Produktentwicklungen und interessanten Vertriebswegen. Schließlich bietet die Sonnenenergie ein schier unerschöpfliches Energiepotenzial.

Daher werden der Einsatz und die Entwicklung regenerativer Energien auch in Zukunft gefördert werden und weit verbreitet sein.


Zielgruppen

Mit der Elektronikversicherung kann sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage gegen unvorhergesehene Schäden absichern. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich bei der Anlage um eine Aufdach-, Fassaden- oder Bodenmontage handelt.


Versicherte Sachen

Es sind alle Sachen versichert, die unmittelbar zum Funktionieren einer Photovoltaik-Anlage erforderlich sind. Dies sind u.a. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Verkabelung.

 

Nicht versichert sind:

Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und sonstige Teile, die sich während des Betriebs der versicherten Sache abnutzen, sowie Arbeitsmittel und Werkzeuge aller Art.


Versicherte Gefahren und Schäden

Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter, Vandalismus und Sabotage
  • Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungseinrichtungen, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Brand, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Explosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, und Glimmen
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Sturm, Hagel
  • Tierverbiss

Ausschlüsse

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Abnutzung oder Alterung.


Örtlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstück.


Versicherungssumme

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (zum Beispiel für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).


Entschädigungsleistung

Erstattet werden alle Aufwendungen, die durch eine Reparatur der versicherten Anlage anfallen, zum Beispiel Kosten für Ersatzteile und Reparaturlöhne sowie das Aufräumen und Dekontaminieren versicherter Sachen. Bei einer irreparabel zerstörten Anlage erhalten Sie sogar die Wiederbeschaffungskosten bis zum vollen Neuwert.