Krankheitskostenvollversicherung

Der private Krankenversicherer erstattet in der so genannten Krankheitskostenvollversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Personen. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind, dies sind beispielsweise Selbständige oder Freiberufler, oder Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten: eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung hat ihre Angebote auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Zielgruppen abgestimmt und ausgerichtet. Egal, ob Sie pflichtversichert sind, einen Anspruch auf Beihilfe haben, oder als Selbständiger frei Ihre Krankenversicherung wählen können, wir helfen Ihnen bei der Auswahl des optimalen Tarifs.

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