Veranstaltungsausfallversicherung
Versichertes Risiko:
Die Versicherung ersetzt die Kosten, die durch Ausfall, Abbruch oder Verlegung der angekündigten und innerhalb Deutschlands stattfindenden Veranstaltung (z.B. Konzerte, Sportfeste, Kongresse) unmittelbar entstanden sind, wenn die Absage aus Gründen erfolgt ist, die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers oder Organisatoren lagen.