Sportbootkaskoversicherung
Zielgruppen:
Eigentümer von Wassersportfahrzeugen, Wassersportvereine
Versicherungsumfang der Sportbootkaskoversicherung:
Versichert sind grundsätzlich alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung – auch der Aufenthalt außerhalb des Wassers, das Anlandholen und Zuwasserlassen sowie Transporte mit geeigneten Transportmitteln – ausgesetzt sind.
Schäden an der maschinellen und technischen Einrichtung, an persönlichen Effekten, nicht fest eingebauten nautischen Geräten sowie Trailern sind nur versichert, wenn sie durch Unfall des Fahrzeuges oder Trailers, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl verursacht worden sind.
Diebstahlschäden sind jedoch bei persönlichen Effekten, nicht fest eingebauten nautischen Geräten und beim Trailer nur bei Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs bzw. Trailers versichert.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Eingeschränkten Deckung gegen Brand, Blitzschlag Explosion, höhere Gewalt und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges (nicht einzelner Teile).
Bergungskosten sind bis zu 50% der Versicherungssummer beitragsfrei mitversichert und werden über die Versicherungssumme hinaus erstattet.
Geographischer Geltungsbereich der Sportbootkaskoversicherung:
Alle Binnengewässer Europas, die Ostsee, das Kattegatt, der Skagerrak, die Nordsee südlich der Linie Bergen/Wick, der Kanal nördlich der Linie Land's End/Brest
und zusätzlich das Mittelmeer, das Schwarze Meer, die Dardanellen sowie die 10- Meilen-Zone im übrigen Europa. Innerhalb dieses zusätzlichen Geltungsbereiches wird über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus eine zusätzliche Selbstbeteiligung des Schadenbetrages, mindestens 250 EUR höchstens jedoch 1000 EUR je Schadenfall berechnet.
Versicherungswert der Sportbootkaskoversicherung:
Versicherungswert der versicherten Sachen ist der Zeitwert bei Vertragsabschluss. Die Versicherungssumme hat ihm zu entsprechen und gilt als feste Taxe.