Reisegepäckversicherung
Versichertes Risiko:
Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Dienst- oder Geschäftsreise von den namentlich benannten Personen mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden.
Die Mindestversicherungssumme pro Person beträgt 2500 EUR. Möglich ab zwei Personen.
Schäden an Wertsachen (Pelze, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall sowie Foto- und Filmapparate und Zubehör) werden mit höchstens 50% der Versicherungssummer ersetzt.
Gegenstände, die üblicherweise nur zur beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nur bei besonderer Vereinbarung versichert.
Auto- und Mobiltelefone sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Einzelpersonen werden über die Privatkundenabteilung versichert.