Reisegepäckversicherung
Zielgruppen:
Gewerbebetreibende jeder Art, wie z.B. Industrie- und Dienstleistungs-, Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie andere Interessenvertretungen, Vereine.
Versicherungsumfang der Reisegepäckversicherung:
Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes; während der übrigen Reisezeit Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Verlieren (Entschädigungsgrenze 10% der Versicherungssumme, maximal 375 EUR), Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten.
Außerdem sind Schäden durch bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion und höhere Gewalt mitversichert. Das Wohnortrisiko gemäß Klausel 1 der AVB Reisegepäck 1992 ist ebenfalls mitversichert.
Für Diebstahl oder Einbruchdiebstahl bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen gelten besondere Einschränkungen (§ 5 AVB).
Der Versicherer leistet Ersatz, wenn der Schaden tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Kraftwagen in einer abgeschlossenen Garage abgestellt war oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung bis zu zwei Stunden eingetreten ist. Andernfalls ist die Entschädigung auf 250 EUR begrenzt.
Wertsachen (Begriff siehe unter Versichertes Risiko) int unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen sind gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl nicht versichert.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die ganze Welt.
Versicherungswert der Reisegepäckversicherung:
Neuwert