Verkehrshaftungsversicherung - Carrierversicherung
Zielgruppen:
Frachtführer, die im Auftrag eines Verladers, der Bahn, eines Spediteurs oder anderer Frachtführer gegen Entgelt befördern.
Versicherungsumfang der Carrierversicherung:
Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche nach Maßgabe des HGB oder CMR; bei innerstaatlichem Straßengüterverkehr innerhalb der Europäischen Union (Kabotageverkehr) nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften
Die Höchsthaftungssummen betragen je Schadenereignis:
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für Güter- und Güterfolgeschäden |
1.000.000 EUR |
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für reine Vermögensschäden |
100.000 EUR |
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für Nachnahmeversehen |
25.000 EUR |
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für Bergungs-, Beseitigungs- |
25.000 EUR |
Versicherungswert der Carrierversicherung:
Als Ersatzwert gilt bei den einzelnen Gütern der vom Auftragsgeber des Versicherungsnehmers nachzuweisende Rechnungswert.
Bei Gütern, die keinen Rechnungswert haben oder nicht Handelsgut sind, ist im Schadenfalle der Zeitwert zu ersetzen.