Verkehrshaftungsversicherung - Carrierversicherung

Zielgruppen:

Frachtführer, die im Auftrag eines Verladers, der Bahn, eines Spediteurs oder anderer Frachtführer gegen Entgelt befördern.

Versicherungsumfang der Carrierversicherung:

Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche nach Maßgabe des HGB oder CMR; bei innerstaatlichem Straßengüterverkehr innerhalb der Europäischen Union (Kabotageverkehr) nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften

Die Höchsthaftungssummen betragen je Schadenereignis:

für Güter- und Güterfolgeschäden

1.000.000 EUR

für reine Vermögensschäden

100.000 EUR

für Nachnahmeversehen

25.000 EUR

für Bergungs-, Beseitigungs-
und Vernichtungskosten

25.000 EUR

Versicherungswert der Carrierversicherung:

Als Ersatzwert gilt bei den einzelnen Gütern der vom Auftragsgeber des Versicherungsnehmers nachzuweisende Rechnungswert.

Bei Gütern, die keinen Rechnungswert haben oder nicht Handelsgut sind, ist im Schadenfalle der Zeitwert zu ersetzen.

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