Automatenversicherung
Zielgruppen:
Gewerbliche und öffentliche Aufsteller, z.B.
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Kreditinstitute
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Dienstleistungsunternehmen
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Industrieunternehmen
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Verwaltungen
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Spielhallen
Versicherungsumfang der Automatenversicherung:
Verlust oder Beschädigung, entstanden am Aufstellungsort, während des Transportes zum Ausstellungsort und zur Umstellung, Reparatur und Einlagerung durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Naturereignisse aller Art, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung, Sachbeschädigung durch Dritte, betriebsfremde Personen oder durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers sowie Unterschlagung (jedoch ohne Waren- und Geldinhalt) durch betriebsfremde Personen.
Versicherungswert der Automatenversicherung:
Als Versicherungswert des einzelnen Automaten und seines Zubehörs gilt der allgemein gültige Wiederbeschaffunspreis (Neuwert).
Versicherungswert für den Waren- und Geldinhalt (bis max. 500 EUR) eines Warenautomaten ist der Verkaufspreis der Ware, die der Automat insgesamt aufzunehmen bestimmt ist, zuzüglich etwa der der Ware beigegebenen Wechselgeldes.