Versicherung für erneuerbare Energien

Zielgruppen

Mit der Elektronikversicherung kann sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage gegen unvorhergesehene Schäden absichern. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich bei der Anlage um eine Aufdach-, Fassaden- oder Bodenmontage handelt.

Versicherte Sachen

Es sind alle Sachen versichert, die unmittelbar zum Funktionieren einer Photovoltaik-Anlage erforderlich sind. Dies sind u.a. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Verkabelung.

Nicht versichert sind:

Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und sonstige Teile, die sich während des Betriebs der versicherten Sache abnutzen, sowie Arbeitsmittel und Werkzeuge aller Art.

Versicherte Gefahren und Schäden

Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter, Vandalismus und Sabotage

  • Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungseinrichtungen, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

  • Brand, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Explosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, und Glimmen

  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Überschwemmung

  • Sturm, Hagel

  • Tierverbiss

Ausschlüsse

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Abnutzung oder Alterung.

Örtlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstück.

Versicherungssumme

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (zum Beispiel für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).

Entschädigungsleistung

Erstattet werden alle Aufwendungen, die durch eine Reparatur der versicherten Anlage anfallen, zum Beispiel Kosten für Ersatzteile und Reparaturlöhne sowie das Aufräumen und Dekontaminieren versicherter Sachen. Bei einer irreparabel zerstörten Anlage erhalten Sie sogar die Wiederbeschaffungskosten bis zum vollen Neuwert.

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