Montageversicherung

Zielgruppe

Versichert sind die Interessen der Besteller, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten, Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich sind. Bestellerinteressen können auch von Auftragnehmern mitversichert werden.

Versicherte Sachen der Montageversicherung

Neue oder gebrauchte Montageobjekte wie Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile. Neue oder gebrauchte Montageausrüstung wie Geräte, Werkzeug, Gerüste, Baubuden und Wohnbaracken, Kräne. Fremde Sachen, d.h. Sachen, die weder Montageobjekt noch -ausrüstung sind, an bzw. mit denen jedoch montiert wird. Montageausrüstung und fremde Sachen können nur mit dem Montageobjekt zusammen versichert werden.

Folgende Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Betriebs- und Hilfsstoffe

  • Produktionsstoffe

  • Akten und Zeichnungen

Versicherte Gefahren und Schäden der Montageversicherung

Versichert sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, z.B. durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Auf Antrag können versichert werden Schäden durch:

  • innere Unruhen

  • Streik, Aussperrung

  • Radioaktive Isotope

Ausschlüsse der Montageversicherung

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie, innere Unruhen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung, normale Witterungseinflüsse.

Örtlicher Geltungsbereich der Montageversicherung

Versicherungsschutz besteht an dem vereinbarten Montageplatz.

Versicherungssumme der Montageversicherung

Beim Montageobjekt auf Basis von Kontraktpreis zuzüglich Lieferungen und Leistungen des Bestellers. Für die Montageausrüstung nach deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf Erstes Risiko versichert.

Entschädigungsleistung der Montageversicherung

Bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache wird der Zeitwert ersetzt, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von mindestens 500 Euro, bei Diebstahl in Höhe von 25 Prozent, mindestens 500 Euro, wird von der errechneten Entschädigung in Abzug gebracht. Es können höhere Selbstbeteiligungen vereinbart werden.

hier

WIR HELFEN IHNEN GERN