Geschäftsinhaltsversicherung

Zielgruppe

Die Geschäfts- und Betriebsversicherung bietet kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben, Selbständigen und Freiberuflern einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Versicherte Sachen der Geschäftsinhaltsversicherung

  • Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und der gesamte Warenbestand.

  • Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet sind

  • Fremdes Eigentum

Versicherte Gefahren und Schäden der Geschäftsinhaltsversicherung

Soweit beantragt, sind Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt. Außerdem weitere Elementarschäden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, so genannte Extended Coverage Gefahren abzusichern. Hierzu gehören innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen.

Ausschlüsse der Geschäftsinhaltsversicherung

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Örtlicher Geltungsbereich der Geschäftsinhaltsversicherung

Versicherungsschutz für bewegliche Sachen besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Darüber hinaus gilt in der Feuer- und Leitungswasserversicherung eine Außenversicherung bei Schäden innerhalb der EU und der Schweiz. In der Einbruchdiebstahlversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Raub auf Transportwegen innerhalb der EU und der Schweiz.

Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung

Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb nicht mehr zu verwenden sind, gilt nur noch der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen. Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die so genannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Entschädigungsleistung der Geschäftsinhaltsversicherung

  • Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert, d.h. den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen.

  • Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, wird der Zeitwert ersetzt

  • Bei Sachen, die für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb nicht mehr zu verwenden sind, wird der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial entschädigt.

  • Im Reparaturschadensfall werden die angefallenen Aufwendungen übernommen.

Sinnvolle Ergänzungen zur Geschäftsinhaltsversicherung

Die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung: Seite 8

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