Ertragsausfallversicherung

Zielgruppe

Für kleine und mittelständische Gewerbetriebe, Selbständige und Freiberufler.

Versicherte Gefahr der Ertragsausfallversicherung

Wenn in Ihrem Betrieb ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, wird der Ihnen dadurch entstehende Unterbrechungsschaden ersetzt.

Versicherte Kosten der Ertragsausfallversicherung

Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Erstattet werden Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, z.B. für die Einrichtung eines Notbetriebes werden erstattet. Die variablen Kosten des Betriebes werden nicht berücksichtigt.

Versicherte Schäden der Ertragsausfallversicherung

Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen Ihres Betriebs durch:

  • Feuer, d.h. Zerstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion

  • Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub

  • Leitungswasser

  • Sturm und Hagel

  • weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen

Ausschlüsse der Ertragsausfallversicherung

Nicht versichert sind Unterbrechungsschäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Unterbrechungsschäden aufgrund von Sachschäden an Bargeld und Datenträgern sowie aufgrund von Verlängerung der Betriebsunterbrechung durch außergewöhnliche Ereignisse oder aus Mangel an Kapital zur Beseitigung des Sachschadens.

Versicherungssumme der Ertragsausfallversicherung

Die Versicherungssumme für die Ertragsausfallversicherung entspricht mindestens der Versicherungssumme für die Geschäfts- und Betriebsversicherung.

Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist möglich.

Entschädigungsleistung der Ertragsausfallversicherung

Den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden für bis zu 12 Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (= Haftzeit). Die Haftzeit kann Ihrem individuellen Bedarf nach oben und unten angepasst werden.

Deckungserweiterungen zur Ertragsausfallversicherung

Die Mitversicherung von Zulieferer-Rückwirkungsschäden ist möglich.

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