Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Schon der Verdacht genügt
Das Risiko, dass Betriebsangehörige durch ihre Tätigkeit in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden, ist erheblich. Die bloße Vermutung einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Oft genügt eine Anzeige von unzufriedenen Kunden, Nachbarn oder Konkurrenten.
Auch Führungskräfte haften
Immer häufiger richten sich die Ermittlungen auch gegen die Geschäftsleitung. Diese trifft neben den eigentlichen Verursachern ein strafrechtlich relevantes erschulden, wenn eine mögliche Verletzung von Kontroll-, Aufsichts- oder Leitungspflichten vorliegt. In besonders schweren Fällen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
Risiken vermeiden
Auch bei größter Umsicht und Sorgfalt können Unternehmen und deren verantwortlich tätige Mitarbeiter in strafrechtliche Verfahren verwickelt werden.
Die Folgen
Finanzielle Belastungen:
Gute Anwälte und Privatgutachter sind teuer.
Produktivitätsverlust:
Die Arbeitskraft wichtiger Mitarbeiter wird gebunden; die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sinkt.
Imageverlust:
durch negative Schlagzeilen.
Persönliche Belastungen:
Wer steht schon gerne am Pranger.