Manager-Rechtsschutzversicherung
a) Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Versicherte Person
Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter des im Versicherungsschein bezeichneten Unternehmens.
Versichertes Risiko
Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen. Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zugrunde liegenden Anstellungsvertrag, soweit es sich nicht um die Abwehr bzw. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruches wegen Ersatz eines Vermögensschadens handelt.
Versicherungssummen
Als Versicherungssummen je Rechtsschutzfall können angeboten werden:
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250.000 EUR, davon 25.000,- EUR für das außergerichtliche Verfahren.
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500.000 EUR, davon 25.000,- EUR für das außergerichtliche Verfahren.
Selbstbeteiligung und Wartezeit
Die Selbstbeteiligung beträgt 2.5000 EUR je Rechtsschutzfall (nur für den außergerichtlichen Bereich).
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fälle, die innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn eintreten. Für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen beträgt die Wartezeit sechs Monate
b) Vermögensschaden-Rechtsschutz
Versicherte Person
Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter bzw. Prokurist oder leitender Angestellter des im Versicherungsschein bezeichneten Unternehmens.
Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, wenn der Versicherte aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.
Versicherungssummen
Als Versicherungssummen je Rechtsschutzfall können angeboten werden:
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500.000 EUR
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1.000.000 EUR
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt 2.500 EUR je Rechtsschutzfall.
Es besteht keine Wartezeit.
c) Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherte Person
Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Inhaber, gesetzlicher Vertreter oder Prokurist des im Versicherungsschein bezeichneten Unternehmens.
Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz umfasst Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, disziplinar- und standesrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen. Nach Rechtskraft sind Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art eingeschlossen.
Versicherungssummen
Als Versicherungssummen je Rechtsschutzfall können angeboten werden:
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500.000 EUR, davon 50.000 EUR auf Reisen außerhalb Europas.
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1.000.000 EUR, davon 50.000 EUR auf Reisen außerhalb Europas.
Selbstbeteiligung
Es besteht weder eine Selbstbeteiligung, noch eine Wartezeit.