Rechtsschutz für Firmen und Selbständige
A) Gewerbliche Komponente
1. Versicherte Personen
Versicherungsschutz besteht für
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Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als Gewerbetreibenden/ Selbständigen (das Unternehmen).
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den von Ihnen bestellten beruflichen Vertreter sowie
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die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, auch bei der Benutzung ihrer eigenen Motorfahrzeuge während von Ihnen angewiesener Dienstfahrten.
2. Versicherte Risiken
Für Ihr Unternehmen besteht Versicherungsschutz (soweit nicht von Ihnen abgewählt):
a: Im Berufsbereich
Aus Ihrer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wie z. B. bei
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rechtlichen Auseinandersetzungen in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, z. B. bei Problemen mit Ihren Beschäftigten (Kündigung),
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gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder der Berufsgenossenschaft
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strafrechtlichen Themen.
b: Im Verkehrsbereich
Für sämtliche auf die Firma und privat zugelassen Fahrzeuge sowie deren berechtigten Fahrer.
c: Im Immobilienbereich
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Für Eigentümer und/oder
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Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte aller gewerblich selbstgenutzten Objekte (ohne Vermietung) mit dazugehöriger/n Garage/n oder Kraftfahrzeug-Abstellplätzen. Keine Begrenzung bei Miete/Pacht.
Abwahl
Folgende Leistungen bzw. Leistungsbereiche können – soweit für Sie nicht erforderlich – in der gewerblichen Komponente gegen Prämienabschlag abgewählt werden:
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der Spezial-Straf-Rechtsschutz,
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die erweiterten Leistungen,
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der Verkehrsbereich,
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der Immobilienbereich (Miete/Eigentum).
B) Private Komponente
1. Versicherte Personen
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie, das heißt:
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Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner.
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Ihre minderjährigen und unverheirateten bzw. nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Darüber hinaus sind die Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht.
2. Versicherte Risiken
Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz (soweit nicht von Ihnen abgewählt):
a: Im Privatbereich
Bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.), wie z. B.
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aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
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bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen,
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bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen,
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bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern sowie
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in der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
b: Im Berufsbereich
Als Nichtselbständige (Arbeiter/Angestellte/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.
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Kündigung oder
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Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu
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steuerrechtlichen Themen.
c: Im Verkehrsbereich
Siehe Verkehrsbereich gewerbliche Komponente (ohne Absicherung der Beschäftigten).
d: Im Immobilienbereich
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Als Eigentümer und/oder
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Mieter
aller von Ihnen und Ihrer Familie selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke im Inland (z.B. Schrebergärten und Obstgrundstücke) – ohne Vermietung – mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen – in Verbindung mit unseren erweiterten Leistungen auch im Ausland.
Abwahl
Unabhängig von einer Abwahl in der gewerblichen Komponente können Sie auch die private Komponente insgesamt gegen Prämienabschlag abwählen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Versicherungsschutz »im privaten Bereich« durch eine Zusatzversicherung zu vereinbaren, die Ihren individuellen Wünschen entspricht.