Firmen-Vertrags-Rechtsschutz mit Forderungsmanagement
Bei der Dienstleistung Forderungsmanagement handelt es sich um einen festen Bestandteil des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes. Sofern es sich um unstrittige, offene Forderungen gegenüber Kunden handelt, übernimmt die D.A.S. Rechtsschutz im Vorfeld das komplette Mahnwesen.
Forderungsmanagement
Das D.A.S. Forderungsmanagement deckt das Kostenrisiko für die Beitreibung von ganz oder teilweise uneinbringlichen Forderungen auf außergerichtlichen Weg und bei positiver Schuldnerbonität auch für das gerichtliche Mahnverfahren:
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ab jeweils 100 EUR bis 100.000 EUR,
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die während der Vertragslaufzeit oder maximal sechs Monate vor Vertragsbeginn bzw. maximal drei Monate nach Vertragsablauf fällig werden,
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die offen und unstrittig sind.
Falls der Schuldner die Forderung außergerichtlich nicht begleicht, die Forderung unstreitig bleibt und eine Bonitätsauskunft dessen Zahlungsfähigkeit bestätigt, ist auch das Kostenrisiko für das gerichtliche Mahnverfahren und für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgedeckt.
Bei Auftragswerten ab 1.000 EUR können Sie außerdem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Iher Kunden prüfen lassen, schon bevor Sie den Auftag vergeben, und so das Risiko von Forderungsausfällen minimieren.
Darüber hinaus erstattet die D.A.S. die Kosten für
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die Bonitätsprüfung Ihrer Privat- und Gewerbekunden,
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die Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt, das Gewerbeamt oder das Handelsregister, wenn Ihr Schuldner nicht auffindbar ist.
Vertrags-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht, sofern die Summe der insgesamt aus einem Vertragsverhältnis geltend gemachten Ansprüche nicht über 500.000 EUR liegt. Die Kosten für einen oder mehrere in einem Kalenderjahr eintretende Rechtsschutzfälle werden bis zu insgesamt 100.000 EUR übernommen.
Für den Fall, dass das Forderungsmanagement nicht zum Erfolg führt, weil der Schuldner beispielsweise die Forderung bestreitet, können Sie mit dem Firmen-Vertrags-Rechtsschutz Ihre Ansprüche gerichtlich geltend durchsetzen.
Aber auch wenn es vor Gericht um andere vertragliche Streitigkeiten als den Einzug von Forderungen geht -etwa die Abwehr unberechtigter vertraglicher Forderungen gegen Sie-, nimmt Ihnen der Vertrags-Rechtsschutz das Prozesskostenrisiko ab.