Fuhrparkversicherung

Je nach Unternehmensgröße und Anzahl der Fahrzeuge bieten wir Ihnen u.a. folgende Fuhrparkmodelle an:

a) Kleinflottenmodell:

Speziell als kleinere Firma mit Fahrzeugen, welche jeweils eine eigene Schadenfreiheitsrabatt-Berechtigung (SFR) haben, erhalten Sie eine Kleinflotten-Police, die Ihnen im Vergleich zu Einzelversicherungen eine ganze Reihe von Vorteilen bietet. Die Fahrzeuge werden wie gewohnt nach dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt eingestuft. Je nach Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks erhalten Sie zusätzlich zum SFR einen attraktiven Preisnachlass. Dieser Nachlass gilt auch für alle neu hinzukommenden Fahrzeuge und für alle Arten der Kraftfahrtversicherung, also z. B. auch für Kraftfahrzeughaftpflicht-, Fahrzeug- und Kraftfahrtunfallversicherung.

Welche Voraussetzungen gelten für das Kleinflottenmodell?

  • Die Fahrzeuge müssen gewerblich genutzt werden.

  • Es können ausschließlich PKW und Nutzfahrzeuge (jeweils ohne Vermietrisiken) versichert werden.

  • Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.

b) Fuhrparkeinstufung:

Bei dieser Lösung stufen wir Ihre Fahrzeuge nicht nach der fahrzeugindividuellen Schadenfreiheit ein, sondern ermitteln einen einheitlichen Beitragssatz für alle.

Die Vorteile dabei:

Sie haben eine klare Kostenübersicht, da jedes Fahrzeug, ganz gleich, welchen Typs, in der Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit dem gleichen Beitragssatz (Verlaufsrabattklasse) versichert ist. Neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls in die für Ihren Fuhrpark geltende Verlaufsrabattklasse eingestuft.

Nur der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks bestimmt den Beitragssatz. Deshalb führt ein kleiner Einzelschaden nicht zwangsläufig zur Rückstufung. Bei gutem Schadenverlauf steigen Sie automatisch in eine höhere Verlaufsrabattklasse und zahlen geringere Beiträge.

Was bedeutet Fuhrparkeinstufung?

Der Beitrag, den Sie für Ihre Fahrzeuge zahlen, orientiert sich an dem individuellen Schadenverlauf Ihres gesamten Fuhrparks. Die Fuhrparkeinstufung gilt für alle zulassungs- wie nicht zulassungspflichtige Fahrzeugarten, also auch für Arbeitsmaschinen, Anhänger und Wechselaufbauten und für die Versicherungsbereiche Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Alle im Laufe des Versicherungsjahres hinzukommenden Fahrzeuge und Risiken werden ebenfalls in die für den vorhandenen Fuhrpark geltende Verlaufsrabattklasse eingestuft.

Welche Voraussetzungen gelten für die Fuhrparkeinstufung?

  • Der Fuhrpark muss mindestens 10 Fahrzeuge umfassen.

  • Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.

c) Stückpreismodell:

Beim Stückpreismodell wird Ihr Fuhrpark in Fahrzeuggruppen aufgeteilt. Kriterien dafür sind i.d.R. Fahrzeugart und -verwendung. Für jede Gruppe wird ein Stückpreis pro Fahrzeug festgelegt. Ihr Gesamtbeitrag errechnet sich aus der Summe der Stückpreise jedes einzelnen Fahrzeuges.

Bei großen Flotten rechnet es sich für Sie, Ihre Fahrzeuge zunächst in homogene Gruppen einzuteilen und dann einen kostengünstigen, festen Stückpreis pro Fahrzeugtyp festzulegen. Diese Stückpreise ermitteln wir aus dem Schadenverlauf der jeweiligen Gruppe. Bei gutem Schadenverlauf der Flotte im Vorjahr reduzieren sich die Stückbeiträge zur nächsten Hauptfälligkeit.

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