Umweltschadenversicherung
"Fischsterben im Mühlbach. Tausend Fische sollen verendet sein." oder "Angriff auf Ameisenbläuling. Wirtspflanze und Wirtstier werden Opfer von Mäharbeiten."
Wer kennt solche Meldungen nicht?
Mit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) am 14.11.2007 werden diejenigen, die für solche Umweltschäden verantwortlich sind, erstmals auch für diese Schäden einen Ausgleich schaffen müssen. Der Verantwortliche muss dafür sorgen, dass entweder die geschützte Tierart wieder angesiedelt oder ein ökologischer Ausgleich geschaffen wird. Solche Maßnahmen können sehr schnell einige Zehntausend Euro kosten und einen selbständigen oder mittelständischen Unternehmer in finanzielle Bedrängnis bringen. Die Umweltschadensversicherung schützt Sie hiervor zuverlässig.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme
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Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen